Israel / Palästinensische Gebiete 18.01.2024

Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen

Kollegen trauern um die getöteten Journalisten Said al-Tawil und Mohammed Subh. © Picture Alliance / AA / Mustafa Hassona

Ein erster Schritt im Kampf für Gerechtigkeit in Gaza: Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, wird mögliche Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten in seine Ermittlungen zum Krieg zwischen Israel und der Hamas aufnehmen. Das ist eine direkte Folge der beiden Strafanzeigen, die Reporter ohne Grenzen (RSF) wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der israelischen Streitkräfte sowie der Terrororganisation beim IStGH eingereicht hat. Medienschaffende seien durch das Humanitäre Völkerrecht und das Römische Statut, das die Grundlage des IStGH bildet, als Zivilistinnen und Zivilisten besonders geschützt. Unter keinen Umständen dürften sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angegriffen werden, so der Chefankläger.

„Wir begrüßen diese Aussage und hoffen auf zügige Ermittlungsergebnisse“, sagte RSF-Vorstandssprecherin Katja Gloger. „Denn die Zeit drängt. Allein im Gazastreifen kamen seit Kriegsbeginn bis zum 18. Januar 82 Medienschaffende ums Leben, mindestens 20 von ihnen bei der Ausübung ihrer Arbeit. Auch im Libanon und in Israel wurden Journalistinnen und Journalisten getötet.“

Medienschaffende sind wegen der Nähe zum Geschehen – und weil manchmal ganz konkret ihre Arbeit verhindert werden soll – oft besonders gefährdet. RSF ist der Ansicht, dass das Völkerstrafrecht diese zusätzliche Gefährdung anerkennen sollte und Medienschaffende besonders geschützt werden müssen.

IStGH-Chefankläger Khan hatte sich seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober nicht öffentlich zur Situation der Medienschaffenden geäußert. Am 5. Januar 2024 bestätigte sein Büro gegenüber RSF zum ersten Mal, dass mögliche Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten in seine Ermittlungen einbezogen wurden. Khans Büro bekräftigt in der Erklärung, die durch RSF geleistete Arbeit sei in Gaza und anderswo von entscheidender Bedeutung.

RSF fordert Schutzzonen und Zutritt für internationale Medien

RSF setzt sich auf verschiedenen Wegen dafür ein, dass den getöteten Medienschaffenden Gerechtigkeit widerfährt. Dazu gehört, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu verifizieren und im Zweifelsfall auch neu zu bewerten, um Beweise für spätere Gerichtsprozesse zu sammeln. Grundlage der nun durch den IStGH angekündigten Ermittlungen waren die RSF-Strafanzeigen vom 31. Oktober und 22. Dezember 2023. Eine erste Strafanzeige hatte RSF bereits im Juni 2018 eingereicht. Damals ging es um mutmaßlich gezielte Angriffe israelischer Soldaten auf Journalisten, die über den „Großen Marsch der Rückkehr“ in Gaza berichtet hatten. RSF unterstützte auch die Beschwerde, die der TV-Sender al-Dschasira im Dezember 2022 wegen der tödlichen Schüsse auf Schirin Abu Akle, eine bekannte und geschätzte Moderatorin des Senders, am 11. Mai 2022 eingereicht hat.

Im Gazastreifen fordert RSF die Einrichtung von Schutzzonen für Journalistinnen und Reporter, in denen sie materielle, medizinische und psychologische Hilfe bekommen können. Die Kriegsparteien müssen sich verpflichten, dass diese Zonen nicht beschossen oder bombardiert werden.

Es müssen außerdem mehr internationale Medienschaffende nach Gaza gelangen können. Das wäre ein Gegenmittel gegen die weltweit grassierende Desinformation. Israel lässt wenige ausgewählte Medienschaffende „embedded“ ins Land, allerdings unter der Vorgabe, dass die Streitkräfte sämtliches Material prüfen können. Das ist nicht ungewöhnlich, ermöglicht aber nur eine sehr eingeschränkte Perspektive. Die Hamas ihrerseits hat die Arbeit unabhängiger und kritischer Medien schon in der Vergangenheit stark eingeschränkt, immer wieder auch gewaltsam, und verbreitet gezielt Propaganda. Israel und Ägypten sollten sich deshalb darüber verständigen, den Grenzübergang Rafah für Journalistinnen und Journalisten zu öffnen. Über diese Grenze könnten auch verletzte Medienschaffende Gaza verlassen.

Wer über den Krieg berichtet, braucht zudem schusssichere Westen und Helme, Erste-Hilfe-Kits (IFAKs) sowie technische Unterstützung in Form von Akkus oder Stromgeneratoren. RSF leistet diese Hilfe gemeinsam mit Partnerorganisationen und Initiativen vor Ort.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensische Gebiete auf Rang 156 von 180, Israel auf Rang 97.



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