Seit Mai 2024 setzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die europäischen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht um. Der DSA ist eines der umfassendsten netzpolitischen Vorhaben zur Plattformregulierung in der EU. Grundrechte im Internet sollen durch das Regelwerk umfassender geschützt und Online-Plattformen besser dabei beaufsichtigt werden, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ziel ist es, ein sicheres und verantwortungsvolles digitales Umfeld zu schaffen.
In Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der
Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt
Empfehlungen für eine wirkungsvolle und nutzer*innenzentrierte Plattformaufsicht zum
Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit
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