Die Pressefreiheit des vergangenen Jahrhunderts musste Journalismus vor staatlicher Kontrolle schützen. Die Pressefreiheit unseres Jahrhunderts muss zusätzlich die Bedingungen sichern, unter denen verlässliche Informationen überhaupt noch entstehen, sichtbar werden und Öffentlichkeit erreichen können.
Wenn an diesem 23. Juni vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Rundfunkfinanzierung verhandelt wird, geht es um eine vertraute Frage der Medienfreiheit: wie weit die Politik über den Rundfunkbeitrag bestimmen darf. So wichtig sie bleibt - die eigentliche Verschiebung der Pressefreiheit vollzieht sich längst woanders: Ob verlässliche Informationen ihr Publikum erreichen, entscheidet immer seltener eine Redaktion und immer öfter ein Algorithmus.
Denn wer heute nach Informationen sucht, erhält häufig nicht mehr eine Liste unterschiedlicher Quellen, sondern Zusammenfassungen, Empfehlungen oder fertige Antworten. Damit entscheiden digitale Systeme mit, welche Inhalte Menschen sehen und nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden.
In den vergangenen Wochen haben Kritiker verschiedener medienpolitischer Reformvorhaben erneut vor einer Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit gewarnt. Die Debatte entzündet sich an Überlegungen zu einem neuen Digitalen Medien-Staatsvertrag (DMStV) ebenso wie an Diskussionen über die Zukunft der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Diese Kritiker warnen, dass Eingriffe in Auffindbarkeit, Sichtbarkeit oder Priorisierung von Inhalten letztlich die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden könnten. Besonders prominent werden solche Argumente in der Welt sowie auf den Portalen NIUS und Apollo News vertreten.
Trotzdem verdienen solche Warnungen Aufmerksamkeit. Pressefreiheit lebt vom Misstrauen gegenüber staatlicher Macht. Wer Regulierung fordert, trägt die Begründungslast. Er muss erklären, warum sie notwendig ist und wo ihre Grenzen liegen. Die Geschichte der Pressefreiheit ist eine Geschichte des Widerstands gegen Zensur, politische Einflussnahme und staatliche Kontrolle. Dieses Erbe bleibt unverzichtbar.
Doch die Debatte leidet an einer bemerkenswerten Verkürzung. Das Missverständnis beginnt dort, wo Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit miteinander verwechselt werden. Pressefreiheit wird dann ausschließlich als Schutz vor staatlichen Eingriffen verstanden. Dieses Verständnis greift zu kurz. Einige Kommentatoren erwecken den Eindruck, die größte Gefahr für freie öffentliche Kommunikation gehe allein von staatlicher Regulierung aus. Diese Perspektive übersieht, wie stark private Informationsintermediäre darüber entscheiden, welche Informationen sichtbar werden, welche Reichweite erhalten und welche verschwinden.
Die größte Herausforderung für die Pressefreiheit im Jahr 2026 ist daher nicht die Rückkehr staatlicher Zensur. Die öffentliche Informationsordnung wird von Plattformen und KI-Systemen geprägt, deren Macht auf der Kontrolle von Sichtbarkeit beruht und deren Entscheidungen sich der realen Entscheidungsmöglichkeit der Nutzer weitgehend entziehen.
Heute geht es nicht mehr nur darum, ob Journalismus frei arbeiten kann. Entscheidend ist, ob seine Informationen die Öffentlichkeit überhaupt noch erreichen. Wer sich ein eigenes Bild von der Migration nach Deutschland machen möchte, beginnt seine Suche oft nicht mehr bei einer Zeitung oder den Originaldaten staatlicher Stellen, sondern bekommt das Ergebnis direkt von einer Suchmaschine oder einem Chatbot geliefert. Welche Quellen dahinter stehen, welche Einordnungen fehlen und nach welchen Kriterien die Antwort zustande kommt, bleibt für viele Nutzer unsichtbar - selbst dann, wenn die Antwort politisch aufgeladen ist.
Besonders deutlich zeigt sich dieser Wandel bei Suchmaschinen. Jahrzehntelang bestand ihre zentrale Funktion darin, Nutzer zu journalistischen und öffentlichen Quellen weiterzuleiten. Sie haben sich von Wegweisern zu Antwortmaschinen verwandelt. KI-Assistenten liefern fertige Antworten, ohne dass Nutzer eine Redaktion oder ein Medienangebot überhaupt noch wahrnehmen müssen. Gleichzeitig entscheiden Plattformen wie YouTube, TikTok oder X maßgeblich darüber, welche Informationen sichtbar werden und welche nicht. Die Macht über öffentliche Meinungsbildung entsteht vor allem dort, wo über Sichtbarkeit entschieden wird.
Dabei hat dieser Wandel durchaus Chancen eröffnet. Noch nie konnten so viele Menschen weltweit publizieren, recherchieren und journalistische Inhalte verbreiten. Wer nach politischen Informationen sucht, stößt nicht mehr nur auf Zeitungen, Rundfunkanbieter oder Nachrichtenagenturen. Oft begegnen ihm zuerst einzelne Journalisten oder Newsfluencer, die ein Millionenpublikum direkt über Plattformen erreichen.
Für viele Medienschaffende in autoritären Staaten sind digitale Plattformen unverzichtbare Räume, um Informationen zu verbreiten, Öffentlichkeit herzustellen und staatliche Kontrolle zu umgehen. Gerade deshalb geht es nicht darum, deren Bedeutung zu bestreiten, sondern ihre Rolle in demokratischen Öffentlichkeiten unter veränderten Machtverhältnissen neu zu verstehen. Entscheidend ist nicht, ob Informationen von einer großen Redaktion, einem Lokalmedium oder einem einzelnen Journalisten oder einem Bürger stammen. Maßgeblich ist, unter welchen Bedingungen Nutzer unterschiedliche Informationsangebote überhaupt noch finden, vergleichen und bewerten können.
Dass selbst etablierte Medienhäuser ihre Leser auffordern, sie über Googles im Mai eingeführte Funktion „Bevorzugte Quellen” aktiv als Nachrichtenquelle auszuwählen, wäre vor einigen Jahren undenkbar gewesen. Zeitungen konkurrieren nicht mehr nur um Vertrauen und Aufmerksamkeit. Sie konkurrieren innerhalb fremder digitaler Infrastrukturen. Entscheidungen über Sichtbarkeit beeinflussen damit nicht nur öffentliche Aufmerksamkeit, sondern die ökonomischen Voraussetzungen für Journalismus. Die Aufmerksamkeit von Milliarden Menschen wird von den Algorithmen weniger Unternehmen gelenkt. Plattformen optimieren auf Aufmerksamkeit. Demokratien sind auf Pluralität angewiesen.
Wer oder was Öffentlichkeit prägt, ist nicht nur für Journalisten relevant. Davon betroffen sind Menschen aller politischen Überzeugungen. Wer vermeiden will, manipuliert zu werden, ist darauf angewiesen, dass ihn unterschiedliche Perspektiven überhaupt erreichen können. Deshalb ist der Zugang zu verlässlichen Informationen keine Frage irgendeines politischen Lagers, sondern eine Voraussetzung demokratischer Selbstbestimmung.
Viele Menschen erleben öffentliche Debatten als polarisiert. Manche haben das Gefühl, bestimmte Positionen würden ausgegrenzt, andere sorgen sich über Desinformation und die Manipulation öffentlicher Debatten. Beides ist verständlich - und beides verweist auf dieselbe Grundbedingung: Demokratie lebt von kontroversen Meinungen, aber sie braucht eine gemeinsame Tatsachengrundlage, auf der gestritten werden kann. Diese Tatsachengrundlage beruht auf Recherche, Verifikation und redaktioneller Verantwortung.
Wer Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit gleichsetzt, übersieht, dass demokratische Öffentlichkeit nicht nur Vielfalt von Meinungen benötigt, sondern auch Zugang zu überprüfbaren Informationen und nachvollziehbaren Quellen. Wo wenige Unternehmen über Sichtbarkeit entscheiden, hängt freie Urteilsbildung von privaten Geschäftsentscheidungen ab - nicht von demokratisch legitimierten Regeln.
Wie sich diese grundsätzliche Verschiebung in konkreten politischen Auseinandersetzungen niederschlägt, offenbart die Debatte über die Reform der AVMD-Richtlinie. Viele ihrer Regeln stammen aus einer Zeit, in der Rundfunk und Fernsehen die öffentliche Kommunikation prägten und digitale Plattformen noch keine zentrale Rolle spielten. Heute strukturieren Plattformen und ihre Algorithmen maßgeblich, welche Informationen öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Die anstehende Reform muss deshalb Transparenzpflichten und Auffindbarkeitsregeln - bisher auf Rundfunk zugeschnitten - auf digitale Gatekeeper ausweiten. Wer dabei wie NIUS einen staatlich definierten „Public Value Score” befürchtet, der festlegt, welche Inhalte Bürger zu sehen bekommen, hat zwar eine nachvollziehbare Sorge. Nur trifft sie die ernsthaft diskutierten Modelle nicht. Was erwogen wird, sind Transparenzpflichten für Algorithmen und algorithmische Nichtdiskriminierung gegenüber Medien, die nachweisbar nach journalistischen Standards arbeiten. Das entscheidende Kriterium wäre nicht staatlich definierter Inhalt, sondern redaktionelle Unabhängigkeit - überprüft anhand staatsferner Maßstäbe, nicht durch Regierungsentscheidungen.
Wie solche Regeln konkret aussehen sollen, ist im Zusammenhang mit der AVMD-Richtlinie legitim umstritten. Aber hinter den technischen Detailfragen steht eine grundlegende Entscheidung: Die Organisation öffentlicher Aufmerksamkeit ist längst zu einer Frage demokratischer Ordnung geworden. Sie allein den Geschäftsentscheidungen globaler Plattformen zu überlassen, wäre selbst eine politische Entscheidung.
Solche Debatten entstehen nicht aus dem Wunsch, Kommunikation zu kontrollieren. Sie entstehen aus der Einsicht, dass auch digitale Öffentlichkeiten Regeln brauchen – für Plattformen ebenso wie für den Digitalen Medien-Staatsvertrag, der regelt, nach welchen Kriterien Algorithmen Informationen priorisieren, oder für die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine demokratische Funktion unter digitalen Bedingungen erfüllen kann. Das ist keine Bedrohung der Meinungsfreiheit, sondern ihre Voraussetzung.
Demokratie braucht nicht nur Meinungsfreiheit. Sie braucht auch verlässliche Voraussetzungen für freie Meinungsbildung. International wird diese Idee zunehmend unter dem Begriff eines „Rechts auf verlässliche Information“ diskutiert. Gemeint ist damit kein Anspruch auf staatlich definierte Wahrheiten, sondern der Zugang zu unabhängigen und überprüfbaren Informationsquellen. Das Konzept richtet sich nicht gegen Meinungsvielfalt. Im Gegenteil: Es setzt sie voraus. Eine Demokratie braucht nicht weniger Stimmen, sondern Bedingungen, unter denen Bürger zwischen ihnen unterscheiden können.
Der Begriff des „Rechts auf verlässliche Information” entstand nicht als Reaktion auf aktuelle Debatten über Desinformation oder Plattformregulierung. Er geht auf internationale Initiativen zurück, die Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit Wissenschaftlern und Staaten angestoßen hat, darunter die „International Declaration on Information and Democracy“ von 2018 und die daraus hervorgegangene Internationale Partnerschaft für Information und Demokratie, der sich inzwischen zahlreiche Staaten angeschlossen haben, darunter auch Deutschland. Ausgangspunkt war die Erkenntnis, dass sich die globale Informationsordnung grundlegend verändert hat, während die demokratischen Regeln für diesen Raum vielfach noch aus einer anderen Zeit stammen.
Diese Grundidee hat auch Eingang in die europäische Medienpolitik gefunden. Der 2024 in Kraft getretene European Media Freedom Act (EMFA) soll die Voraussetzungen dafür stärken, dass Bürger Zugang zu unabhängigen und vielfältigen Informationen erhalten. Er stärkt Transparenz über die Bedingungen digitaler Sichtbarkeit und schützt die redaktionelle Unabhängigkeit von Medien vor politischem Druck - also genau jene Voraussetzungen, die seine Kritiker im Namen der Pressefreiheit zu verteidigen vorgeben.
Dieses Verständnis von Pressefreiheit knüpft an Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an. Klassisch verstanden schützt Artikel 19 sowohl die Freiheit, Informationen zu verbreiten als auch die Freiheit, Informationen zu suchen und zu empfangen. Ein ähnliches Verständnis findet sich in Deutschland in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes wieder, der nicht nur die Pressefreiheit garantiert, sondern auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Informationsfreiheit früh als eigenständigen Bestandteil der freiheitlichen Ordnung hervorgehoben. Demokratische Öffentlichkeit lebt nicht nur vom Recht zu sprechen, sondern von der Möglichkeit, sich aus unterschiedlichen Quellen zu informieren.
Pressefreiheit schützt deshalb nicht nur die Möglichkeit, einen Artikel zu veröffentlichen. Sie schützt auch die Möglichkeit, ihn zu finden. Eine Bibliothek, in der Bücher zwar vorhanden sind, aber systematisch im Keller stehen und nie empfohlen werden, erfüllt ihren Zweck nur eingeschränkt. Ähnlich verhält es sich mit Informationen im digitalen Raum.
Zugleich ging die deutsche Verfassungsrechtsprechung nie davon aus, dass Freiheit allein durch staatliche Zurückhaltung gesichert werden kann. Immer wieder betonte das Bundesverfassungsgericht, dass demokratische Öffentlichkeit auch vor vorherrschender Meinungsmacht geschützt werden muss. Die Macht über öffentliche Meinungsbildung wird über Sichtbarkeit ausgeübt - und konzentriert sich dabei in den Händen weniger globaler Plattformen, Suchmaschinen und KI-Systeme.
Dass diese Debatte über die Medienpolitik hinausreicht, macht auch die jüngst veröffentlichte Enzyklika Magnifica Humanitas von Papst Leo XIV. deutlich. Im Zentrum steht nicht die Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenz, sondern die Frage, wer künftig Macht über Wissen, Orientierung und gesellschaftliche Wirklichkeit gewinnt. Der Papst warnt ausdrücklich davor, dass die Wertvorstellungen derjenigen, die KI kontrollieren, zur „unsichtbaren Infrastruktur der Systeme“ werden können. Diese „unsichtbare Infrastruktur” ist längst politisch. Medienpolitik ist deshalb keine Spezialfrage mehr - sie ist eine Frage demokratischer Grundordnung.
So unterschiedlich die Debatten über AVMD-Reform, EMFA oder KI-gestützte Informationssysteme sind - sie kreisen um dieselbe Frage: unter welchen Bedingungen verlässliche Informationen entstehen und Bürger sie erreichen können. Wer diese Frage als Angriff auf die Pressefreiheit rahmt, verwechselt - ob bewusst oder nicht - den Schutz privater Plattformmacht mit dem Schutz freier Meinungsbildung.
Pressefreiheit war immer auch ein Instrument gegen Machtkonzentration. Im analogen Zeitalter war diese Macht staatlich. Im digitalen Zeitalter ist sie vor allem privat und algorithmisch. Wer das ignoriert, verteidigt keine Pressefreiheit - sondern die Freiheit weniger Konzerne, die Informationsordnung nach eigenen Maßstäben zu gestalten.
Nicht jede Regulierung stärkt die Pressefreiheit. Aber die bloße Abwesenheit von Regeln garantiert noch keine Freiheit. Die Pressefreiheit des 21. Jahrhunderts muss Journalismus weiterhin vor staatlicher Kontrolle schützen. Sie muss zugleich die Bedingungen sichern, unter denen weder staatliche noch private Macht darüber entscheidet, welche Informationen Bürger erreichen - und welche unsichtbar bleiben.
Autor: Christian Mihr ist seit März 2026 Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Deutschland. Er leitete die Organisation bereits von 2012 bis 2023.
Dieser Artikel erschien ursprünglich am 22.06.2026 in der FAZ.
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