Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt den neuen Deutschland-Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Der Bericht greift zentrale Anliegen auf, die RSF Anfang des Jahres in zwei persönlichen Gesprächen mit der Sonderberichterstatterin eingebracht hatte: die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Berichterstattung über den Nahostkonflikt, den Schutz von Exiljournalist*innen vor transnationaler Repression, Medienvielfalt, Überwachung und digitale Regulierung.
Der Bericht würdigt die starke verfassungsrechtliche Absicherung der Pressefreiheit und die pluralistische Medienlandschaft in Deutschland. Zugleich beschreibt er eine zunehmend polarisierte Lage, in der Journalist*innen online und offline angegriffen, eingeschüchtert und teils koordiniert diffamiert werden. Besonders deutlich wird dies bei der Berichterstattung über Israel und Gaza sowie bei Angriffen aus dem rechtsextremen Milieu. Mit Bezug auf die Meinungsfreiheit sagt Khan in ihrem Bericht: „Deutschland steht an einem Wendepunkt. Die Bundestagswahlen 2025 haben die deutsche Politik dramatisch verändert.”
„Der Bericht von Irene Khan ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung: Deutschland ist ein starkes Land der Pressefreiheit – aber es darf sich darauf nicht ausruhen“, sagt Christian Mihr, RSF-Geschäftsführer. „Gerade bei der Berichterstattung über den Nahostkonflikt erlebten Journalist*innen ein Klima aus Druck, Verdacht und Einschüchterung. Wer über Menschenrechtsverletzungen berichtet, muss frei recherchieren und einordnen können, ohne bedroht oder politisch delegitimiert zu werden. Selbiges gilt für all jene Reporter*innen, die hier im Exil leben und dennoch den langen Arm der repressiven Regime ihrer Heimatländer fürchten müssen: Um gegen transnationale Repression vorzugehen und Journalist*innen im Exil angemessen zu schützen, muss die Bundesregierung humanitäre Visaprogramme, einschließlich beschleunigter Verfahren für bereits genehmigte Anträge, wieder aufnehmen.“
Einschätzung zur Nahostberichterstattung
RSF begrüßt insbesondere, dass der Bericht die schwierige Lage von Medienschaffenden im Kontext der Nahostberichterstattung ausdrücklich benennt. Khan verweist auf Angriffe gegen Journalist*innen bei Demonstrationen sowohl zu Israel und Gaza sowie auf rechte Demonstrationen, als auch im Umfeld der AfD. Im Zusammenhang mit der Nahostberichterstattung beschreibt sie außerdem Online-Drohungen, Doxxing, Stalking und koordinierte Angriffe aus extrem rechten digitalen Milieus. Damit bestätigt der Bericht zentrale Befunde von RSF: Journalist*innen geraten in Deutschland nicht nur durch körperliche Gewalt unter Druck, sondern auch durch digitale Einschüchterungskampagnen, politische Polarisierung und den Verdacht, bereits durch journalistische Einordnung Partei zu ergreifen.
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht von RSF auch die Klarstellung zum Begriff „Israel-bezogener Antisemitismus“. Der Bericht betont, dass Antisemitismus entschieden bekämpft werden muss. Zugleich warnt Khan vor vagen oder politisch dehnbaren Begriffen, wie „Antisemitismus“ und „Extremismus“, die legitime Kritik an staatlichem Handeln und journalistische Berichterstattung über Israel und Palästina einschränken können.
Der Bericht hält fest, dass sich die meisten Angriffe auf Journalisten bei Demonstrationen zu den Themen Israel und Gaza sowie bei rechtsextremen Kundgebungen der AfD ereignen. RSF begrüßt die Forderung des Berichts nach gemeinsamen Protokollen zwischen Polizei und Medien – insbesondere bei öffentlichen Demonstrationen.
Schutz von Exiljournalist*innen vor transnationaler Repression
Ein zweiter Schwerpunkt des Berichts deckt sich unmittelbar mit der Arbeit von RSF: der Schutz von Exiljournalist*innen vor transnationaler Repression. Khan würdigt die 2022 ins Leben gerufene Hannah-Arendt-Initiative, deren Ziel es ist, den Schutz gefährdeter Journalist*innen unter anderem durch ein Umsiedlungsprogramm zu erleichtern. Die UN-Sonderberichterstatterin macht aber zugleich deutlich, dass gefährdete Medienschaffende in Deutschland wirksamer vor Drohungen, Einschüchterung und Verfolgung durch Herkunftsstaaten geschützt werden müssen. RSF unterstützt diese Einschätzung ausdrücklich. Exil darf kein Wartesaal der Unsicherheit sein. Wer aus Russland, Belarus, Afghanistan, Iran, der Türkei oder anderen Ländern nach Deutschland flieht, weil unabhängige Berichterstattung im Herkunftsland lebensgefährlich geworden ist, braucht schnelle Visa, verlässliche Schutzmechanismen und eine konsequente Strafverfolgung transnationaler Bedrohungen.
Besonders wichtig sind die Empfehlungen der UN-Sonderberichterstatterin, humanitäre Visaprogramme für Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen im Exil wieder einzuführen, einschließlich beschleunigter Verfahren für bereits genehmigte Anträge. Ebenso bekräftigt Khan die RSF-Empfehlung, einen koordinierten nationalen Mechanismus einzurichten, um Drohungen, Gewalt und andere Formen der Einschüchterung gegen Exiljournalist*innen rasch, umfassend und wirksam zu untersuchen.
Darüber hinaus greift der Bericht weitere Themen auf, die RSF seit Jahren in Deutschland und auf europäischer Ebene begleitet: den Schutz von Journalist*innen vor gezielter Überwachung, einschließlich Spyware und Risiken neuer Überwachungskapazitäten im digitalen Raum. Auch benennt die UN-Sonderberichterstatterin, dass gegen den Digital Services Act (DSA) Desinformationskampagnen seitens rechter Gruppen betrieben werden, die das EU-Regelwerk als Zensurapparat verleumden.
Mit Blick auf die europaweiten Vorschriften zum Schutz des Medienpluralismus, geht Khan nur kurz auf die Veränderungen in der Medienregulierung ein. Der Bericht merkt an, dass diese Veränderungen größtenteils auf das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) zurückzuführen sind, doch es fehlt eine Einschätzung zur aktuellen Stand. Darüberhinaus bleibt eine Erwähnung der Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) bleibt aus.
Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Während die Ampelkoalition im Rahmen der „Digitalen Strategie der Bundesregierung“ bis Ende 2025 eine Umsetzung im erforderlichen Umfang anstrebte, ist seit dem Regierungswechsel unklar, in welchem Maß die Bundesebene an einer Umsetzung des EMFA beteiligt ist. Zwar findet der EMFA auch im Koalitionsvertrag Erwähnung, jedoch besteht kein klares Bekenntnis zu dieser.
Auch wenn die nationale Medienregulierung der Länder in vielen Teilen bereits den europäischen Vorgaben entspricht, sind bestimmte Änderungen des Medienstaatsvertrages erforderlich, um die Anforderungen des EMFA zu erfüllen. Konkrete Vorschläge für diese Anpassung wurden bereits auf Länderebene in einem ersten Teil des Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) erarbeitet.
Auf der Sitzung der Rundfunkkommission im Oktober 2025 wurden anschließend wesentliche Punkte zum DMStV Teil 2 verabschiedet, die auch eine Reform des Medienkonzentrationsrechts und eine Stärkung der Auffindbarkeit von Medieninhalten und der Medienvielfalt vorsieht – beides wichtige Teilbereiche, die RSF befürwortet. Denn mit Artikel 22 des EMFA wird festgelegt, dass bei der Prüfung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt die Auswirkungen auf die Medienvielfalt und die redaktionelle Unabhängigkeit zu berücksichtigen sind, wodurch eine Änderung am deutschen Medienkonzentrationsrecht erforderlich wird.
Ein Beschluss zu Teil 2 wurde zuletzt für Sommer 2026 angestrebt, mit dem Wechsel an der Spitze der Rundfunkkommission ist es jedoch unwahrscheinlich, dass dieses Ziel noch erreicht werden kann.
Gewährleistung der Online-Sichtbarkeit vertrauenswürdiger Informationen
In einem digitalen Informationsraum, in welchem traditionelle Medien, Social-Media-Plattformen, Ersteller von Online-Inhalten und Anbieter von KI-generierten Inhalten um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit konkurrieren, verliert vertrauenswürdiger Journalismus zunehmend an Sichtbarkeit und Einfluss.
Dieser Rückgang ist auf die schwindende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Mediensektors, die Vereinnahmung von Werbeeinnahmen durch große digitale Plattformen sowie auf Empfehlungsalgorithmen zurückzuführen, die polarisierende oder irreführende Inhalte gegenüber zuverlässigem Journalismus priorisieren und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien untergraben.
Die angestrebte Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) 2026 bietet unter anderem die Gelegenheit, angemessene Sichtbarkeit vertrauenswürdiger Informationsquellen zu gewährleisten, in dem Online-Plattformen gesetzlich verpflichtet werden, Inhalte aus verifizierten, glaubwürdigen und zuverlässigen Quellen zu priorisieren und hervorzuheben.
RSF fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der UN-Sonderberichterstatterin ernst zu nehmen und zügig umzusetzen. Pressefreiheit ist nicht nur ein Grundrecht auf dem Papier. Sie entscheidet sich dort, wo Journalist*innen recherchieren, berichten und veröffentlichen – auf Demonstrationen, im Exil, im digitalen Raum und überall dort, wo politische Macht sich öffentlicher Kontrolle entziehen will.
