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Interaktive Weltkarte mit Pressefreiheits-Ranglisten nach Ländern.

Länder sind farbkodiert von grün (beste) bis rot (schlechteste) basierend auf Pressefreiheits-Scores.

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Demokratische Republik Kongo

Zentral- und südliches Afrika

Die Medienlandschaft in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ist vielfältig, doch in der östlichen Provinz Nord-Kivu werden die Medien durch die Kämpfe zwischen der Armee und den M23-Rebellen stark beeinträchtigt. Nach ihrere Einnahme der Stadt Goma haben die Rebellen Redaktionen attackiert und versuchen, die Berichterstattung zu kontrollieren.

MEDIEN

In der DRK, dem flächenmäßig größten Land in Subsahara-Afrika, gibt es über 7.000 professionelle Journalist*innen, über 500 Zeitungen (von denen nur etwa 15 regelmäßig erscheinen), über 150 Fernsehsender, mehr als 4.000 Radiostationen und mehr als 40 Online-Medien. Lediglich der kongolesische Rundfunk RTNC (Radiotélévision Nationale Congolaise), der UN-Radiosender Okapi und Radio Top Congo werden landesweit ausgestrahlt. Außerhalb der Hauptstadt Kinshasa gibt es kaum Printmedien. Nachrichtenseiten wie Actualité.cd und 7sur7.cd entwickeln sich rasant.

POLITIK

Die kongolesische Medienlandschaft ist stark von Politiker*innen beeinflusst, die Medien besitzen oder gründen, um sie als Einfluss- und Machtinstrumente zu nutzen. Der nationale Rundfunk ist immer noch ein staatliches Medium, dem es an Unabhängigkeit mangelt. Es ist durchaus üblich, dass lokale Behörden, Milizen, religiöse Gruppierungen und Politiker*innen Druck auf Journalist*innen und Medien in ihrer Provinz ausüben. Der Oberste Rat für Rundfunk und Kommunikation (CSAC), die Medienaufsichtsbehörde des Landes, trifft häufig Entscheidungen, die das Recht auf zuverlässige Informationen behindern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten des Landes. Die Drohungen der CSAC haben sich seit der Einnahme von Goma, der Hauptstadt von Nord-Kivu, durch die M23-Rebellen im Januar 2025 verschärft. In den besetzten Gebieten versucht die M23, eine Berichterstattung zu erzwingen, die ihrem Narrativ entspricht, insbesondere indem sie Medienschaffende bedroht.

GESETZE

Das Pressegesetz von 1996 wurde im April 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen einer nationalen Medienkonferenz überarbeitet, in denen ein modernerer, schützender Rechtsrahmen für Journalist*innen und Medien gefordert wurde. Das neue Pressegesetz verschärft die Zugangsbedingungen zum Berufsbild Journalist*in. Es schafft Freiheitsstrafen für Pressedelikte nicht ausdrücklich ab; für die Straftatbestände der Falschinformation und der Störung der öffentlichen Ordnung muss aber nun „Böswilligkeit“ vorliegen. Außerdem gewährt das Gesetz Journalist*innen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, die nicht als vertraulich eingestuft sind und nicht die Staatssicherheit oder die nationale Verteidigung betreffen.

WIRTSCHAFT

Kongolesische Journalist*innen und Medien befinden sich in einer sehr prekären wirtschaftlichen Lage. Arbeitsverträge gibt es nur selten, und die Praxis des „Coupage“, bei der Journalist*innen für die Berichterstattung über ein Ereignis oder die Verbreitung bestimmter (gewünschter) Informationen eine Vergütung erhalten, ist weit verbreitet. Die gesetzlich vorgesehenen Fördergelder für Medien wurden nie auf transparente Weise verteilt. Nur sehr wenige Medien sind eigenständig und unabhängig, die meisten unterliegen dem Einfluss ihrer Förderer*innen.

GESELLSCHAFT

Journalist*innen werden manchmal aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Gemeinschaft angegriffen und sind wegen ihrer Tätigkeit Repressalien ausgesetzt, insbesondere im Osten des Landes, wo es viele bewaffnete Gruppen gibt, und ganz besonders in Nord-Kivu. Selbstzensur ist für viele Journalist*innen an der Tagesordnung. Besonders schwierig ist die Berichterstattung über Themen wie große Korruptionsfälle und bestimmte Bergbauverträge.

SICHERHEIT

Verhaftungen, Übergriffe, Drohungen, gewaltsames Verschwindenlassen, Hinrichtungen, suspendierte und geplünderte Redaktionen – Journalist*innen in der DRK arbeiten in einem Klima großer Unsicherheit. Die Sicherheitskräfte sind in zahlreiche Übergriffe verwickelt und genießen völlige Straffreiheit. Aufgrund des Krieges im Osten des Landes sind viele Medienschaffende gezwungen, von ihren Arbeitsplätzen zu fliehen, und sind Angriffen und Verfolgung ausgesetzt. Zwischen Januar 2024 und Januar 2025 wurden in Nord-Kivu mehr als 25 lokale Radiostationen geplündert oder zur Schließung gezwungen, und es wurden über 50 Angriffe auf Redaktionen und Journalist*innen dokumentiert. Im selben Zeitraum fand mehr als ein Drittel aller Angriffe auf Medienschaffende in der DRK in Nord-Kivu statt. Innerhalb eines Monats wurden in der Provinz zwei Journalisten ermordet – die Umstände sind noch immer unklar. Seit die M23 Ende Januar 2025 Goma eingenommen hat, wurden mindestens acht Journalist*innen für mehrere Tage festgehalten. Auf die Verunglimpfung der Streitkräfte über die Medien in Kriegszeiten steht die Todesstrafe.

Ihr Ansprechpartner


Christopher Resch (er/ihm)
Referent Presse
[email protected]

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