In Frankreich sind die öffentlich-rechtlichen Medien weitgehend unabhängig von politischer Einflussnahme und frei von Zensur. Allerdings kann der Staatschef über die Medienaufsichtsbehörde CSA die Intendanten mehrerer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten benennen. Strenge Gesetze zum Schutz der Privatsphäre schränken die Arbeit von Journalisten ein. Die Verleumdung von Beamten wird härter bestraft als die von Privatpersonen. Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 stellt die Veröffentlichung der Vermögensverhältnisse bestimmter Parlamentsabgeordneter unter Strafe. Der Informantenschutz wird von Kritikern immer wieder als unzureichend bezeichnet.
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