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Interaktive Weltkarte mit Pressefreiheits-Ranglisten nach Ländern.
Länder sind farbkodiert von grün (beste) bis rot (schlechteste) basierend auf Pressefreiheits-Scores.
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Brunei
Asien - PazifikSelbstzensur ist für viele Journalist*innen an der Tagesordnung. Die ohnehin schon repressive Gesetzgebung wurde durch die Einführung einer sehr strengen Variante der Scharia weiter verschärft.
MEDIEN
Für Journalist*innen, die bei dem staatlichen Sender Radio Television Brunei oder bei den führenden Tageszeitungen arbeiten, ist Selbstzensur die Regel. Die meisten Medien stehen unter direkter Kontrolle der Familie des Sultans.
POLITIK
Die gesamte Macht liegt beim Sultan. Die repressive Gesetzgebung, die durch die Einführung einer sehr strengen Version der Scharia noch verschärft wurde, reicht aus, um jegliche Kommentare in Medien zu unterbinden, die als Kritik am Sultanat ausgelegt werden könnten. Sultan Hassanal Bolkiah ist seit 1967 an der Macht und regiert das Land mit eiserner Hand.
GESETZE
Die Veröffentlichung von Inhalten, die die „Bedeutung der nationalen Philosophie“ untergraben, wird nach dem Gesetz gegen Aufwiegelung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Medienschaffenden drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis für Beiträge oder Artikel, die als „böswillig“ eingestuft werden. Außerdem sieht das Strafgesetzbuch von 2019 die Todesstrafe für jede Äußerung oder Veröffentlichung vor, die als Blasphemie oder Befürwortung der Apostasie erachtet wird.
WIRTSCHAFT
In Staatsbesitz befindliche Medien haben keine größeren Finanzierungsprobleme, da sie direkt vom Öl- und Gasreichtum des Landes profitieren. Die Kehrseite der Medaille ist das völlige Fehlen redaktioneller Unabhängigkeit.
GESELLSCHAFT
2013 führte Brunei Darussalam als einziger Staat in Südostasien die Scharia auf seinem gesamten Staatsgebiet ein. Das Gesetz, das nur für Muslime gilt, sieht Auspeitschungen bei Alkoholkonsum oder Abtreibung und Steinigung bei Ehebruch vor. Medienschaffende wissen, dass es für sie sehr gefährlich wäre, diese Praktiken zu hinterfragen, und sprechen sie daher nicht an, sodass keine öffentliche Debatte über diese Themen stattfindet.
SICHERHEIT
Die Behörden können Medien, die rote Linien überschreiten, ohne Angabe von Gründen schließen und Medienschaffende wegen „falscher oder böswilliger“ Berichterstattung inhaftieren. Blogger*innen, die unabhängige Inhalte veröffentlichen, können selbst dann wegen Verleumdung verklagt werden, wenn sie ihren Artikel oder ihr Video später löschen.
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