Geldauflagen und Bußgelder

Transparente Geldauflagenverwaltung seit 2002
Reporter ohne Grenzen erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Staatsanwaltschaften und Gerichte unterstützen uns schon seit mehr als zehn Jahren durch ihre Zuweisungen.

"Leider brauchen wir auch heute die Reporter ohne Grenzen, die unser Recht auf freie Meinungsäußerung und unabhängige Berichterstattung verteidigen. Der öffentliche Druck, der durch diese verhältnismäßig bescheidene Organisation auf die menschenrechtsverletzenden Regierungen ausgeübt wird, hat bereits erstaunlich viel bewirkt. Reporter ohne Grenzen werden respektiert, weil sie sich überall nichtstaatlich und parteilos verhalten."
Thomas Ruff, Fotograf

Wir garantieren:

  • eine fristgerechte, datenschutzgemäße Verwaltung der Geldauflagen, die Sie umgehend über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge informiert,
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften,
  • Mitteilung über Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit betreffen,
  • unterstützende Materialien wie Überweisungsträger mit dem Aufdruck „keine Spende“ im Sinne des § 10b EStG sowie Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Kontos.

Unser Geldauflagenkonto
IBAN: DE70 3702 0500 0003 2054 01
BIC: BFSWDE33BER
Konto: 3205401
BLZ: 10020500
Bank für Sozialwirtschaft

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