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Russland

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 162 von 180
Russland / Ukraine / Frankreich 04.10.2016

Moskau muss ukrainischen Journalisten freilassen

Roman Suschtschenko während seiner Festnahme. © dpa

Reporter ohne Grenzen fordert die russischen Behörden auf, den Frankreich-Korrespondenten der ukrainischen Nachrichtenagentur Ukrinform, Roman Suschtschenko, unverzüglich freizulassen. Suschtschenko war am Freitag festgenommen worden, ohne dass die russischen Behörden Verwandte oder Anwälte informierten. Ein Gericht verurteilte ihn im Schnellverfahren wegen angeblicher Spionage zu zwei Monaten Untersuchungshaft im Moskauer Lefortowo-Gefängnis. Der Journalist durfte bisher nicht mit seinem Anwalt sprechen.

„Wir sind schockiert über die Festnahme Roman Suschtschenkos, von der selbst dessen Ehefrau erst erfuhr, als Menschenrechtler zwei Tage später zufällig im Gefängnis auf den Journalisten stießen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin. „Das Vorgehen gegen Suschtschenko verletzt internationale Regeln aufs Gröbste. Schon bei den Gründen für die Festnahme widersprechen sich die russischen Behörden, da wird eine fehlende Akkreditierung ebenso angeführt wie der absurde Vorwurf der Spionage. Wir fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung des Journalisten.“

Roman Suschtschenko, Frankreich-Korrespondent der ukrainischen Nachrichtenagentur Ukrinform, war am 30. September privat nach Russland gereist, um Verwandte zu besuchen. Er wurde kurz nach seiner Ankunft in Moskau festgenommen und durfte darüber weder seine Ehefrau noch einen Anwalt oder seinen Arbeitgeber informieren. Aktivisten der russischen Menschenrechtsgruppe Open Russia berichteten zwei Tage später über Suschtschenkos Festnahme, nachdem sie bei einem Besuch im Moskauer Untersuchungsgefängnis Lefortowo zufällig auf den Journalisten gestoßen waren.

Der russische Geheimdienst FSB beschuldigt den 47-jährigen Suschtschenko der Spionage und behauptet, er sei ein ranghoher Offizier des ukrainischen Geheimdienstes. Das Verteidigungsministerium in Kiew dementierte dies. Suschtschenko, so der FSB, habe „zielgerichtet Informationen über die Streitkräfte und die Nationalgarde gesammelt, die als Staatsgeheimnisse eingestuft sind und deren Verbreitung im Ausland die Verteidigungsfähigkeit des Landes gefährden.“ Ein Gericht in Lefortowo verurteilte den Journalisten am Sonnabend deshalb im Schnellverfahren zu zwei Monaten Untersuchungshaft. Zwei Tage später veröffentlichte der FSB ein Video von Suschtschenkos Festnahme.

Präsidentensprecher Dmitri Peskow bezeichnete die Festnahme als normales Vorgehen der Sicherheitsdienste und verwies wie auch das russische Außenministerium darauf, dass Suschtschenko keine gültige Akkreditierung besessen habe. Den Einreisebestimmungen der Russischen Föderation zufolge ist eine solche bei Privatreisen allerdings auch nicht vonnöten.

Sowohl dem ukrainischen Botschafter in Moskau als auch Suschtschenkos Anwalt, Mark Fejgin, wurde bisher der Zutritt zu Suschtschenko verweigert. Fejgin hat bereits die Punk-Band Pussy Riot und die ukrainische Pilotin Nadija Sawtschenko als Anwalt vertreten und wurde von Suschtschenkos Ehefrau und der Nachrichtenagentur Ukrinform mit der Verteidigung des inhaftierten Journalisten beauftragt. Roman Suschtschenko arbeitet seit 2002 für Ukrinform und ist seit 2010 Frankreich-Korrespondent der Agentur.

Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit steht Russland auf Platz 148 von 180 Staaten.



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