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Aserbaidschan

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 151 von 180
Aserbaidschan 12.11.2010

Verkürzte Haftstrafe für Eynulla Fatullajew

Das Oberste Gericht Aserbaidschans in Baku hat am 11. November die Haftstrafe des Zeitungsherausgebers Eynulla Fatullajew um mehr als zwei Jahre reduziert. Die Richter hoben die beiden Verurteilungen gegen den Journalisten wegen „Bedrohung durch Terrorismus“  und „Rassenhass“ auf. Damit muss Fatullayjew nicht wie ursprünglich entschieden bis zum Jahr 2015 in Haft bleiben sondern nur bis Januar 2013. Die Bakuer Richter folgten mit ihrer Entscheidung teilweise einem Urteil vom 25. März 2010 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).


Reporter ohne Grenzen (ROG) beharrt weiterhin auf der bedingungslosen und sofortigen Freilassung des Zeitungsjournalisten so wie sie auch der EGMR in seiner Entscheidung verlangt hatte. Die Gefängnisstrafen wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Drogenbesitz müssten ebenfalls annulliert werden, fordert ROG. 


Mit Unverständnis reagierte ROG auch auf die erniedrigende Behandlung von Fatullajew während einer Gerichtsverhandlung in Baku am 5. November. Bei einer Anhörung im Berufungsverfahren gegen die Verurteilung des Journalisten wegen angeblichen Drogenbesitzes wurde Fatullajew in einem Käfig vorgeführt. Es war ihm nicht möglich, mit seinem Anwalt zu kommunizieren. Der Angeklagte wurde außerdem erst am Morgen der Verhandlung vom Gerichtstermin in Kenntnis gesetzt. ROG verurteilt diese Form der Entwürdigung des inhaftierten Journalisten und fordert ein Ende derartiger Schikanen.


Fatullajew, Gründer und Herausgeber der Wochenzeitung Realny Azerbaijan und der Tageszeitung Gündelik Azerbaijan, ist seit über drei Jahren inhaftiert. Unter anderem wurde er wegen „Diffamierung“, „Bedrohung durch Terrorismus“, „Steuerhinterziehung“ sowie „Anstiftung zum Rassenhass“ zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Juli 2010 kam eine weitere Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Drogenbesitzes hinzu.




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