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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 10 von 180
Deutschland 21.12.2016

Vorratsdatenspeicherung endlich kippen

© Gerichtshof der Europäischen Union

Reporter ohne Grenzen begrüßte das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

„Dieses Urteil muss auch für Deutschland Folgen haben. Die Bundesregierung sollte sich endlich von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden“, forderte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.“

Reporter ohne Grenzen kritisiert eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten seit Jahren als Gefahr für den Informantenschutz und deshalb als abschreckend für potenzielle Hinweisgeber, die für Journalisten unerlässlich beim Aufdecken von Missständen sind. Zugleich ist der Nutzen der Maßnahme überaus fraglich: Aktivisten haben aus Daten des Bundeskriminalamts errechnet, dass die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten die durchschnittliche Aufklärungsrate von Straftaten bestenfalls um 0,006 Prozentpunkte erhöht (PDF, Seite 31 f.). 

Reporter ohne Grenzen und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen.

Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die Reporter ohne Grenzen im Jahr 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet.



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