Belarus 01.02.2011

Freilassung von drei Journalisten kurz vor Verhängung von EU-Sanktionen

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Freilassung von drei Journalisten am 28. und 29. Januar 2011 in Belarus. Die Entlassung der Medienmitarbeiter erfolgte wenige Tage vor dem Beschluss des EU-Außenministerrats, neue Sanktionen gegen das osteuropäische Land zu verhängen. Mit der Freilassung der drei Journalisten verfolgte das belarussische Regime nach Einschätzung von ROG die Absicht, die Sanktionen möglichst gering zu halten.
 
Die EU-Außenminister haben am 31. Januar auf ihrer Sitzung in Brüssel beschlossen, Präsident Alexander Lukaschenko und 157 anderen belarussischen Amtsträgern ein Einreiseverbot zu erteilen. Außerdem wurden die Konten der Behördenvertreter eingefroren. Die Sanktionen sind eine Antwort auf die Wahlfälschung bei den umstrittenen Präsidentschaftswahl am 19. Dezember 2010 in Belarus sowie die anschließenden Repressionen gegen Demonstranten, Oppositionellen und Journalisten.

ROG sieht in der Europäischen Union einen wichtigen Vermittler im Konflikt mit dem Regime von Alexander Lukaschenko und bewertet das Einreiseverbot als einen Schritt in die richtige Richtung. Belarus sein ein wichtiger Partner der EU. Die Toleranz der Repressionen würde schwerwiegende Konsequenzen für ganz Europa haben. ROG erhofft sich weitere Schritte der EU, um eine Verbesserung der Situation in Belarus zu erreichen.

Bei den drei freigelassenen Journalisten handelt es sich um Natalia Radsina, Herausgeberin der Website Charter 97, Irina Chalip, Korrespondentin der russischen Zeitung Nowaja Gaseta und Ehefrau des Oppositionskandidaten Andrej Sannikow, sowie Sergei Wosniak, Chefredakteur der Zeitung Towaritsch und Mitglied der Belarusian Association of Journalists (BAJ). ROG kritisiert, dass die Vorwürfe gegen die drei Journalisten nicht fallengelassen worden sind. Wegen angeblicher  Beteiligung an den Unruhen nach der Präsidentschaftswahl drohen ihnen nach wie vor Haftstrafen von bis zu 15 Jahren.

Radsina wurde am 28. Januar nach Absprache mit dem Komitee für Staatssicherheit (KGB) aus einem Untersuchungsgefängnis in Minsk entlassen. Sie wurde gezwungen in ihre Heimatstadt im Westen des Landes zurückzukehren, die sie ohne polizeiliche Zustimmung nicht verlassen darf. Chalip wurde am Abend des 29. Januar entlassen und unter Hausarrest gestellt. Jeder Kontakt mit Medien wurde ihr untersagt. Wosniak wurde ebenfalls am 29. Januar entlassen.


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