Pressegespräch am 13.01.20 in Karlsruhe ICS

Verhandlung über BND-Gesetz in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht
© picture alliance/Uli Deck/dpa

Nach einer von Reporter ohne Grenzen (ROG), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und vier weiteren Medienorganisationen eingereichten Verfassungsbeschwerde erwarten die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer das erste Grundsatzurteil zur Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) seit 20 Jahren.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Novelle des BND-Gesetzes vom 23. Dezember 2016 („Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“), die es dem Geheimdienst ermöglicht, anlasslos jede E-Mail, SMS und jedes Telefonat von im Ausland lebenden Ausländern zu erfassen und zu verarbeiten. Ziel der Klage ist es, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen zu lassen. Damit soll der Gesetzgeber gezwungen werden, es zu überarbeiten und insbesondere auch Berufsgeheimnisträger wie Journalistinnen und Journalisten besser zu schützen.

Am Vorabend der für zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht informieren über die Verfassungsbeschwerde und die Bedeutung der Verhandlung die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen bei einem

Hintergrundgespräch

am Montag, 13. Januar 2020
um 18.30 Uhr
im Schlosshotel Karlsruhe
Bahnhofplatz 2, 76137 Karlsruhe

Gesprächspartner:

Prof. Dr. Matthias Bäcker, Verfahrensbevollmächtigter und Professor für Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen

RA Dr. Bijan Moini, Verfahrensbevollmächtigter von Reporter ohne Grenzen und Syndikus der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Bitte melden Sie sich per E-Mail zum Pressegespräch an.



nach oben