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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 11.02.2020

Deniz Yücel und Mesale Tolu endlich freisprechen

Deniz Yücel
Deniz Yücel © picture alliance / Patrick Franck

Vor der nächsten Gerichtsverhandlung im Prozess gegen Deniz Yücel am Donnerstag (13.02.) fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) erneut den Freispruch des deutsch-türkischen Journalisten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ vor. ROG fordert zudem den Freispruch der aus Ulm stammenden Journalistin Mesale Tolu. Am 25. Februar geht in Istanbul der Prozess gegen sie weiter. Die Staatsanwaltschaft wird an dem Tag vermutlich verkünden, welches Strafmaß sie fordert. Tolu wird „Terrorpropaganda" und „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" vorgeworfen.

„Auch rund zwei Jahre nach ihrer Freilassung bleiben Deniz Yücel und Mesale Tolu in den Augen der türkischen Justiz Kriminelle, obwohl sie nur ihre Arbeit gemacht haben. Wie lange soll diese Farce noch andauern? Deniz Yücel und Mesale Tolu müssen endlich freigesprochen werden“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wir hören nicht auf, die Freilassung aller in der Türkei wegen ihrer Arbeit inhaftierten Medienschaffenden zu fordern.“

Ende Februar 2017 ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft gegen Yücel an, der seit Mai 2015 als Türkei-Korrespondent für die Welt arbeitete. Der Richter stützte sich dabei auf Artikel, die Yücel geschrieben hatte. Einer der Artikel war ein Interview mit einem PKK-Anführer aus dem Jahr 2015. Yücel saß insgesamt ein Jahr und zwei Tage im Gefängnis, davon rund zehn Monate in Isolationshaft. Der Journalist war im Februar 2018 freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Ende Juni 2018 begann der Prozess in Istanbul in seiner Abwesenheit.

Der Termin am Donnerstag ist bereits die sechste Verhandlung seit Prozessbeginn. Im Mai 2019 hat Yücel seine Verteidigungsschrift im türkischen Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten eingereicht. Darin berichtet der Journalist von körperlichen Angriffen des Wachpersonals im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. So sei er über mehrere Tage hinweg geschlagen, bedroht und entwürdigt worden. Ende Juni 2019 entschied das türkische Verfassungsgericht, dass die Verhaftung Yücels rechtswidrig war und das Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt worden sei. Das Gericht beanstandete zudem, dass im Hafturteil und in der Anklageschrift zahlreiche Aussagen in Yücels Welt-Artikeln fehlerhaft ins Türkische übersetzt worden seien.

Tolu war Ende April 2017 in Istanbul festgenommen worden und saß ab dem 5. Mai mehr als sieben Monate im Frauengefängnis Bakirköy. Der Prozess gegen sie hat im Oktober 2017 begonnen, rund zwei Monate später wurde sie unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Im August 2018 durfte sie nach Aufhebung der Ausreisesperre in ihre Heimat Deutschland zurückkehren.

Gleichzeitig erinnert ROG an das Schicksal der mindestens 22 vor Ort wegen ihrer Arbeit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten, die einem willkürlichen Justizsystem ausgesetzt sind. Die Türkei gehört neben China, Saudi-Arabien, Ägypten, Syrien, Iran und Vietnam zu den Ländern, in denen weltweit die meisten Medienschaffenden wegen ihrer journalistischen Tätigkeit im Gefängnis sitzen.

Unberechenbare Justiz

Eine unrühmliche Rolle für die Lage der Pressefreiheit im Land spielt die türkische Justiz. ROG hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozesse gegen Journalistinnen und Journalisten vor Ort beobachtet. In oft kafkaesken Verfahren wurde Medienschaffenden aufgrund eines einzigen Wortes oder Telefonats Terrorismus vorgeworfen. Laut der türkischen ROG-Partnerorganisation Bianet wurden im vergangenen Jahr 39 Medienschaffende wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ oder „wissentlicher Unterstützung einer terroristischen Organisation“ zu insgesamt mehr als 222 Jahren Haft verurteilt.

Wie willkürlich und unvorhersehbar die türkische Justiz agieren kann, zeigt der Fall des 69-jährigen Ahmet Altan. Der Journalist war im September 2016 festgenommen und rund anderthalb Jahre später zunächst zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt worden – also zu Isolationshaft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung oder Begnadigung. Anfang Oktober 2018 bestätigte ein Gericht das Urteil im Berufungsverfahren. Im Juli 2019 hob das oberste türkische Berufungsgericht die lebenslange Haftstrafe gegen den Journalisten auf. Es sprach ihn jedoch nicht frei, sondern ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Anfang November verurteilte ein Gericht in Istanbul Altan wegen Unterstützung einer Terrororganisation zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis, allerdings ordneten die Richter gleichzeitig seine Freilassung unter Auflagen an. Nur rund eine Woche später wurde Altan wegen angeblicher Fluchtgefahr erneut verhaftet.

Im Februar 2018 – im gleichen Monat, in dem Altan zu lebenslanger Haft verurteilt worden war – hatte ihn ein Gericht in Istanbul zusätzlich zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt: Drei Jahre wegen angeblicher Propaganda für die PKK und weitere zwei Jahre und elf Monate wegen angeblicher Beleidigung von Präsident Erdogan. Laut der türkischen Medienrechtsorganisation MLSA wurde das Urteil Anfang Januar 2020 von einem Gericht bestätigt.

Um Kritik zu unterdrücken, greift die Türkei nicht nur auf Haftstrafen für Journalistinnen und Journalisten zurück. Nach Angaben von Bianet wurden dort 2019 mindestens 586 Nachrichtenmeldungen im Internet zensiert. Seit September dürfen die Zeitungen Evrensel und Birgün keine staatliche Werbung erhalten. Sollte das von der zuständigen Behörde Basin Ilan Kurumu (BIK) ausgesprochene Verbot bis März andauern, werden die beiden Zeitungen formell ausgeschlossen und können sich drei Jahre lang nicht erneut um eine Finanzierung durch staatliche Werbung bewerben. Ein solches Ergebnis wäre katastrophal für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Zeitungen, die zu den wenigen noch verbliebenen regierungskritischen Medien gehören.

ROG-Einsatz für die Pressefreiheit in der Türkei

Ende Januar hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des UPR-Verfahrens die Menschenrechtslage in der Türkei überprüft. Dafür hatte ROG zusammen mit weiteren Medienfreiheits-NGOs im Juli 2019 dem Gremium Empfehlungen vorgelegt. Das Bündnis fordert unter anderem die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der türkischen Justiz, verbotene Medien wieder zuzulassen und entzogene Presseausweise zurückzugeben. Mehr als 100 Medien wurden während des rund zweijährigen Ausnahmezustands geschlossen. Erst kürzlich berichtete MLSA, dass Reporterinnen und Reportern der Zeitung Evrensel sowie dem Präsidenten der türkischen Journalistengewerkschaft die Presseausweise für ungültig erklärt wurden.

Im Januar reiste Bundeskanzlerin Merkel in die Türkei und traf während ihres Besuchs unter anderem ROG-Türkei-Korrespondent Erol Önderoglu. Er forderte während des Treffens, dass Deutschland verfolgte Medienschaffende unterstützt und auf die Unabhängigkeit der Justiz dringt.

ROG unterstützt den mittlerweile im deutschen Exil lebenden türkischen Journalisten Can Dündar bei seiner am 30. Januar in Straßburg eingereichten Verleumdungsklage gegen den ständigen Vertreter der Türkei beim Europarat, Kaan Esener. Dieser hatte Dündar während einer Veranstaltung im November als „Kriminellen“ und „Justizflüchtling“ bezeichnet.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 157 von 180 Staaten.



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