Fragen und Antworten für russische Journalistinnen und Journalisten (FAQ)

Stand: 18.03.2022

Ich bin in Not und muss das Land verlassen. Wohin wende ich mich?

Eine Ansprechperson bei Reporter ohne Grenzen erreichen Sie hier oder über den Anbieter Protonmail, der sämtlichen Mailverkehr verschlüsselt, hier. Wird Hilfe benötigt, weil Journalistinnen und Journalisten inhaftiert wurden oder verschwunden sind, bietet das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) unter folgender Nummer Unterstützung an: +41 79 217 32 85.

Kann RSF mich bei der Ausreise unterstützen?

Uns erreicht eine wachsende Zahl an Hilfsanfragen sowohl von russischen Medien als auch von einzelnen Medienschaffenden. Leider kann RSF keine Aufnahmezusagen ausstellen und deswegen auch keine Personen aus Russland evakuieren. Die Möglichkeit, Visa zu erteilen, liegt ausschließlich bei den staatlichen Stellen. 

RSF setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass russische Journalistinnen und Journalisten, ähnlich wie Medienschaffende aus der Ukraine, unbürokratische Möglichkeiten der Aufnahme in Deutschland erhalten. Derzeit besteht für alle russischen Staatsangehörigen eine Visumspflicht. Ein weiteres praktisches Hindernis: Der russische Sputnik-Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen, wer ihn erhalten hat, gilt rechtlich als nicht geimpft.

Was fordert RSF gegenüber der Bundesregierung konkret?

Die Deutsche Botschaft in Moskau bearbeitet derzeit Visa für Menschenrechtsverteidigerinnen und Journalisten im Einzelfall schneller und flexibler und stellt sich so auf die akute Situation ein. Allerdings werden bislang nur Schengen-Visa vergeben, also Touristenvisa für einen Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu drei Monate. Mit diesem Visum können russische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland nicht arbeiten.

Daher fordern wir, dass Schengen-Visa unkompliziert in einen Schutzstatus umgewandelt werden, der eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Gleichzeitig sollten für gefährdete Journalist*innen humanitäre Visa statt Schengen-Visa vergeben werden (vorzugsweise nach §22 (2) AufenthaltsG), mit denen die Schutzsuchenden direkt erwerbsfähig sind und auch Anspruch auf soziale Leistungen haben.

Hier muss schnell politisch gehandelt werden. Denn die am stärksten bedrohten Medienschaffenden werden nun schnellstmöglich auf einem Schengen-Visum ausreisen, zum Teil sind sie sogar schon auf einem solchen in Deutschland. Diesen Status für Einzelfälle im Nachhinein in langfristige humanitäre Aufenthalte umzuwandeln, kann zermürbend und ressourcenaufwendig sein.

Was tut RSF für russische Medienschaffende?

Im Rahmen des Projekt „Collateral Freedom“ entsperrt RSF Internetseiten russischer Medien, die von den russischen Behörden gesperrt worden sind. Wir fordern alle unabhängigen Medien, die von den russischen Behörden gesperrt werden, auf, uns zu kontaktieren, damit auch sie von der Aktion profitieren können. Wir betreiben zudem seit 2013 zwei Server im Tor-Netzwerk und bauen dieses Engagement aufgrund des massiven Drucks auf unabhängige Medienschaffende in Russland und der Ukraine momentan stark aus. Zudem haben wir die Solidaritätskampagne „The Truth Wins“ gestartet, die ebenfalls Medien und Medienschaffende unter anderem in Russland unterstützt, die digitaler Repression ausgesetzt sind.

Wie kann mich RSF in Deutschland unterstützen?

Wir sehen eine beispiellose Welle der Solidarität von großen und kleinen Medien- und Verlagshäusern in Deutschland sowie von deutschen Stiftungen, Arbeitgeberverbänden, Bund und Ländern und der deutschen Gesellschaft insgesamt. Momentan versuchen wir, die vielen guten Ideen und Ansatzpunkte aufzunehmen und sinnvoll zu koordinieren. Dazu sind wir unter anderem in Gesprächen mit der Bundesregierung.