Fragen und Antworten zum Schutz von deutschen, ukrainischen und russischen Journalistinnen und Journalisten (FAQ)

 

Deutsche Journalistinnen und Journalisten in der Ukraine (FAQ)

Stand: 18.03.2022

Ich brauche eine Anlaufstelle in der Ukraine. Wohin wende ich mich?

Wer sich bereits in der Ukraine befindet oder auf dem Weg ist, kann sich an das neue Zentrum für Pressefreiheit im westukrainischen Lwiw wenden. Berichterstattende können dort Schutzausrüstung wie schusssichere Westen und Helme ausleihen; zudem ist das Zentrum als physische und digitale Anlaufstelle für Journalistinnen und Reporter gedacht, die finanzielle oder psychologische Unterstützung suchen. Es befindet sich zentral in Lwiw wird gemeinsam von RSF und IMI betrieben, einer lokalen Partnerorganisation, mit der RSF seit 2014 intensiv zusammenarbeitet. Im Zentrum für Pressefreiheit können Journalistinnen und Reporter von 8 bis 20 Uhr arbeiten, das Internet nutzen und live streamen. Es verfügt zudem über einen Schutzraum im Falle eines Angriffs. Sie erreichen das Zentrum unter dieser Kontaktadresse.

Ich arbeite freischaffend. Wie komme ich an Schutzkleidung?

Vor allem schusssichere Westen mit ballistischen Schutzplatten sind noch immer knapp. Wir bemühen uns, im Zentrum für Pressefreiheit in Lwiw ausreichend Schutzwesten zur Leihe vorzuhalten. Zudem regen wir an, mittelfristig einen Verbund aus Medienhäusern und Organisationen zu bilden, über den zügig und verlässlich Schutzausrüstung bereitgestellt werden kann.

Wir raten freischaffenden Journalistinnen und Reportern dringend davon ab, auf eigene Faust und ohne feste Vereinbarung mit einer beauftragender Redaktion, die im Falle einer akuten Gefährdung unterstützen könnte, in die Kriegsgebiete zu reisen.

Wie versichere ich mich als freie Journalistin bzw. als freier Journalist?

In Kooperation mit der Versicherungsagentur Battleface bietet RSF ein Versicherungspaket für freie Journalistinnen und Journalisten an, die für einen Aufenthalt in einem Kriegsgebiet nicht ausreichend versichert sind. Anfragen dazu beantwortet das RSF-Nothilfe-Team in Paris unter dieser Kontaktadresse. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei RSF, die auch kurzfristig abgeschlossen werden kann.

Ich bin in Not. Wohin wende ich mich?

Eine Ansprechperson bei Reporter ohne Grenzen erreichen Sie hier oder über den Anbieter Protonmail, der sämtlichen Mailverkehr verschlüsselt, hier. Wird Hilfe benötigt, weil Journalistinnen und Journalisten inhaftiert wurden oder verschwunden sind, bietet das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) unter folgender Nummer Unterstützung an: +41 79 217 32 85.

Wie kann ich den Einsatz von RSF für Journalistinnen und Reportern in der Ukraine unterstützen?

Damit wir Unterstützung, Schutz und Sicherheit für Journalistinnen und Medienschaffende in der Ukraine gewährleisten, aber auch weiterhin die Öffentlichkeit über diese Notsituation informieren können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

Fragen und Antworten für ukrainische Journalistinnen und Journalisten (FAQ)

Stand: 18.03.2022

Ich will in der Ukraine weiterarbeiten, brauche aber Unterstützung. Wohin wende ich mich?

Eine Anlaufstelle kann das neue Zentrum für Pressefreiheit in Lwiw sein. Berichterstattende können dort Schutzausrüstung wie schusssichere Westen und Helme ausleihen; die Nachfrage ist ungebrochen hoch. RSF bemüht sich fortlaufend darum, Schutzausrüstung im Zentrum bereitzustellen. Zudem ist das Zentrum als physische und digitale Anlaufstelle für Journalistinnen und Reporter gedacht, die finanzielle oder psychologische Unterstützung suchen. Es befindet sich zentral in Lwiw am Rynok-Platz (Marktplatz) 32 und wird gemeinsam von RSF und der Partnerorganisation IMI betrieben, mit der RSF seit 2014 intensiv zusammenarbeitet. Im Zentrum für Pressefreiheit können Journalistinnen und Reporter von 8 bis 20 Uhr arbeiten, das Internet nutzen und live streamen. Es verfügt zudem über einen Schutzraum im Falle eines Angriffs. Sie erreichen das Zentrum unter dieser Kontaktadresse.

Ich bin in Not und muss das Land verlassen. Wohin wende ich mich?

Eine Ansprechperson bei Reporter ohne Grenzen erreichen Sie hier oder über den Anbieter Protonmail, der sämtlichen Mailverkehr verschlüsselt, hier. Wird Hilfe benötigt, weil Journalistinnen und Journalisten inhaftiert wurden oder verschwunden sind, bietet das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) unter folgender Nummer Unterstützung an: +41 79 217 32 85.

Was muss ich in Bezug auf die Einreise nach Deutschland beachten?

Alle ukrainischen Staatsangehörigen können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Nach § 24 Aufenthaltsgesetz müssen Sie kein Asylverfahren durchlaufen und dürfen eine Arbeit aufnehmen. 

Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Einreisende müssen sich testen lassen, sich aber weder in Quarantäne begeben noch beim Gesundheitsamt anmelden. Die Impfstoffe von Sputnik und Sinovac sind in Deutschland nicht zugelassen, wer einen dieser Impfstoffe erhalten hat, gilt rechtlich als nicht geimpft. Eine neue Grund-Immunisierung mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist kostenfrei möglich.

Wie kann RSF mich nach der Ankunft in Deutschland unterstützen?

Wir sehen eine beispiellose Welle der Solidarität von großen und kleinen Medien- und Verlagshäusern in Deutschland sowie von deutschen Stiftungen, Arbeitgeberverbänden, Bund und Ländern und der deutschen Gesellschaft insgesamt. Momentan versuchen wir, die vielen guten Ideen und Ansatzpunkte aufzunehmen und sinnvoll zu koordinieren. Dazu sind wir unter anderem in Gesprächen mit der Bundesregierung.

 

 

Fragen und Antworten für russische Journalistinnen und Journalisten (FAQ)

Stand: 18.03.2022

Ich bin in Not und muss das Land verlassen. Wohin wende ich mich?

Eine Ansprechperson bei Reporter ohne Grenzen erreichen Sie hier oder über den Anbieter Protonmail, der sämtlichen Mailverkehr verschlüsselt, hier. Wird Hilfe benötigt, weil Journalistinnen und Journalisten inhaftiert wurden oder verschwunden sind, bietet das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) unter folgender Nummer Unterstützung an: +41 79 217 32 85.

Kann RSF mich bei der Ausreise unterstützen?

Uns erreicht eine wachsende Zahl an Hilfsanfragen sowohl von russischen Medien als auch von einzelnen Medienschaffenden. Leider kann RSF keine Aufnahmezusagen ausstellen und deswegen auch keine Personen aus Russland evakuieren. Die Möglichkeit, Visa zu erteilen, liegt ausschließlich bei den staatlichen Stellen. 

RSF setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass russische Journalistinnen und Journalisten, ähnlich wie Medienschaffende aus der Ukraine, unbürokratische Möglichkeiten der Aufnahme in Deutschland erhalten. Derzeit besteht für alle russischen Staatsangehörigen eine Visumspflicht. Ein weiteres praktisches Hindernis: Der russische Sputnik-Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen, wer ihn erhalten hat, gilt rechtlich als nicht geimpft.

Was fordert RSF gegenüber der Bundesregierung konkret?

Die Deutsche Botschaft in Moskau bearbeitet derzeit Visa für Menschenrechtsverteidigerinnen und Journalisten im Einzelfall schneller und flexibler und stellt sich so auf die akute Situation ein. Allerdings werden bislang nur Schengen-Visa vergeben, also Touristenvisa für einen Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu drei Monate. Mit diesem Visum können russische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland nicht arbeiten.

Daher fordern wir, dass Schengen-Visa unkompliziert in einen Schutzstatus umgewandelt werden, der eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Gleichzeitig sollten für gefährdete Journalist*innen humanitäre Visa statt Schengen-Visa vergeben werden (vorzugsweise nach §22 (2) AufenthaltsG), mit denen die Schutzsuchenden direkt erwerbsfähig sind und auch Anspruch auf soziale Leistungen haben.

Hier muss schnell politisch gehandelt werden. Denn die am stärksten bedrohten Medienschaffenden werden nun schnellstmöglich auf einem Schengen-Visum ausreisen, zum Teil sind sie sogar schon auf einem solchen in Deutschland. Diesen Status für Einzelfälle im Nachhinein in langfristige humanitäre Aufenthalte umzuwandeln, kann zermürbend und ressourcenaufwendig sein.

Was tut RSF für russische Medienschaffende?

Im Rahmen des Projekt „Collateral Freedom“ entsperrt RSF Internetseiten russischer Medien, die von den russischen Behörden gesperrt worden sind. Wir fordern alle unabhängigen Medien, die von den russischen Behörden gesperrt werden, auf, uns zu kontaktieren, damit auch sie von der Aktion profitieren können. Wir betreiben zudem seit 2013 zwei Server im Tor-Netzwerk und bauen dieses Engagement aufgrund des massiven Drucks auf unabhängige Medienschaffende in Russland und der Ukraine momentan stark aus. Zudem haben wir die Solidaritätskampagne „The Truth Wins“ gestartet, die ebenfalls Medien und Medienschaffende unter anderem in Russland unterstützt, die digitaler Repression ausgesetzt sind.

Wie kann mich RSF in Deutschland unterstützen?

Wir sehen eine beispiellose Welle der Solidarität von großen und kleinen Medien- und Verlagshäusern in Deutschland sowie von deutschen Stiftungen, Arbeitgeberverbänden, Bund und Ländern und der deutschen Gesellschaft insgesamt. Momentan versuchen wir, die vielen guten Ideen und Ansatzpunkte aufzunehmen und sinnvoll zu koordinieren. Dazu sind wir unter anderem in Gesprächen mit der Bundesregierung.