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Nahaufnahme Deutschland: Pressefreiheit im Überblick

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 21 von 180

Im weltweiten Vergleich stehen auf den oberen Plätzen der Rangliste der Pressefreiheit 2021 ausschließlich Länder mit demokratisch verfassten Regierungen, in denen die Gewaltenteilung funktioniert. In diesen Ländern sorgen unabhängige Gerichte dafür, dass Mindeststandards tatsächlich von Regierung und Parlamenten respektiert werden. Deutschland liegt in der Rangliste der Pressefreiheit in diesem Jahr auf Platz 13 (2020: Platz 11) und hält sich damit im oberen Mittelfeld der EU-Staaten.

Eine Nahaufnahme der Situation muss strenge Maßstäbe anlegen. Daher dokumentiert Reporter ohne Grenzen hier detailliert Entwicklungen und strukturelle Mängel, die für die Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland bedrohlich sind.

Diese Übersicht wurde am 20. April 2021 mit der Rangliste der Pressefreiheit 2021 veröffentlicht und bezieht sich auf den Zeitraum von Anfang Januar 2020 bis Ende März 2021.

Zusammenfassung

Gewalt gegen Medienschaffende in Deutschland hat eine noch nie dagewesene Dimension erreicht: Im Kalenderjahr 2020 zählte Reporter ohne Grenzen (RSF) mindestens 65 gewalttätige Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten im Land. Weitere fünf Fälle konnte RSF nicht abschließend verifizieren. Aufgrund der Vielzahl an Demonstrationen, auf denen es immer wieder zu Gewalt gegen Reporterinnen und Reporter kam, und weil nicht alle Medienschaffenden die Übergriffe öffentlich machen, geht RSF 2020 von einer beträchtlichen Dunkelziffer aus.

Die Mehrheit dieser Angriffe ereignete sich auf oder am Rande von landesweiten Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Vor allem die seit dem Frühjahr 2020 deutschlandweit stattfindenden  „Querdenker“-Demonstrationen eint offenbar ein Misstrauen gegen Medien, das häufig in extrem pressefeindliche Stimmung und gewalttätige Übergriffe mündet. Dazu kommt eine Vielzahl von in den Zahlen nicht erfassten Situationen, bei denen Journalistinnen und Journalisten bedrängt oder bedroht und massiv an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert wurden. RSF dokumentierte zudem zahlreiche Anfeindungen und Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen.

Das BND-Gesetz bleibt auch in der nun verabschiedeten Fassung problematisch und schließt die Möglichkeit zur Überwachung ausländischer Medienschaffender weiter nicht aus. Bei der Online-Durchsuchung fährt die Große Koalition einen Zickzack-Kurs. Zwar ist die flächendeckende Online-Überwachung, die umfassenden Zugriff auf Computer ermöglicht hätte, vom Tisch. Dafür will die Bundesregierung zahlreiche neue Einzelmöglichkeiten zur Daten-Überwachung für die Geheimdienste und die Bundespolizei schaffen. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung sind neue gesetzliche Initiativen geplant, während die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht weiter auf sich warten lässt.

Positiv anzumerken ist der erfolgreich abgeschlossene erste Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien am Landgericht Koblenz. Auch Versuchen staatlicher Stellen, unter Berufung auf das Urheberrecht Veröffentlichungen zu verhindern, wurde von Gerichten eine Absage erteilt.

Ebenso fehlt jede Bewegung bei der Neufassung des Auskunftsanspruchs der Medien gegenüber Bundesbehörden und -einrichtungen. Auch das im Zuge des Corona-Masken-Skandals endlich von der Koalition umgesetzte Lobbyregister für den Deutschen Bundestag hat zahlreiche Schwächen.

Die Corona-Pandemie hatte 2020 auch starke strukturelle Auswirkungen auf die Situation und Arbeit der Medien. So wurden Recherchemöglichkeiten durch den Wegfall von Präsenzveranstaltungen wie Pressekonferenzen eingeschränkt. Außerdem erleben die Tageszeitungen erhebliche Einbußen bei den Anzeigeneinnahmen, während gleichzeitig die Nutzung von journalistischen Inhalten im Internet stark angestiegen ist.

Die sich auch jenseits der Corona-Folgen verschlechternde wirtschaftliche Lage vor allem bei den Lokal- und Regionalzeitungen führt zu einer kontinuierlichen Abnahme der publizistischen Vielfalt, der der Bund jetzt mit einer finanziellen Direktförderung der Presse begegnen will. Die Debatte um den Auftrag und die künftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks läuft derweil nur schleppend weiter und wird vor allem von der AfD zu fortgesetzten Angriffen auf das Sendersystem genutzt.

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Anfeindungen, Drohungen und Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten

Gewalt gegen Medienschaffende in Deutschland hat laut Reporter ohne Grenzen (RSF) eine noch nie dagewesene Dimension erreicht: Im Kalenderjahr 2020 zählte die Organisation mindestens 65 gewalttätige Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten im Land. Weitere fünf Fälle konnte RSF nicht abschließend verifizieren. Die Organisation geht davon aus, dass die Dunkelziffer 2020 höher ist als in den Vorjahren.

Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2019 (13 Übergriffe) verfünffacht. Sie liegt auch deutlich über der Zahl aus dem Jahr 2018 (22), als Medienschaffende insbesondere am Rande von Protesten rechtspopulistischer Gruppen in Chemnitz angegriffen wurden und überschreitet sogar den bisherigen Höchststand von 39 Angriffen im Jahr 2015 während der Hochphase der Pegida-Bewegung. 

Die Mehrheit der Angriffe gegen Medienschaffende im Jahr 2020 ereignete sich auf oder am Rande von landesweiten Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Ein so medienfeindliches Klima über einen so langen Zeitraum in verschiedenen Städten Deutschlands hat RSF seit Beginn der Auswertung im Jahr 2013 nicht beobachtet. Zum Teil haben Neonazis und Hooligans die Demonstrationen genutzt, um unter dem Deckmantel einer bürgerlichen Protestbewegung gezielt und mit großer Brutalität Medienschaffende anzugreifen. Journalistinnen und Journalisten wurden geschlagen, getreten und zu Boden geschubst, sie wurden bespuckt und bedrängt, beleidigt, bedroht und an der Arbeit gehindert. Demonstrierende haben vor allem immer wieder auf die Kameras der Medienschaffenden geschlagen.

Das Jahr 2020 hat wie in den Vorjahren gezeigt, dass die Berichterstattung von Protestkundgebungen gefährlich werden kann: Mehr als drei Viertel der körperlichen Angriffe gegen Medienschaffende ereigneten sich auf oder am Rande von Demonstrationen, darunter neben den Corona-Protesten zum Beispiel auch auf Demos gegen das Verbot der linken Internetplattform linksunten.indymedia.org, auf Demos zum 1. Mai und bei Protesten gegen die Räumung eines von Linksautonomen besetzten Hauses in Berlin. Die Gewalt auf Protesten ging 2020 vor allem von Demonstrierenden aus, aber - wie etwa im Falle der Räumung - auch von der Polizei.

Die Statistik umfasst lediglich tätliche Angriffe auf Medienschaffende (d.h. wenn Journalistinnen, Fotografen und Kamerafrauen geschlagen, getreten oder zu Boden geworfen werden, oder wenn gegen ihre Ausrüstung wie etwa Kameras geschlagen wird), sowie Attacken auf Redaktions- und Wohngebäude (Einbruch, zerstörte Scheiben, Schmierereien, blockierte Türen) oder auf Autos von Journalistinnen und Journalisten. Nicht dazugezählt werden andere Behinderungen journalistischer Arbeit, wie Platzverweise und Durchsuchungen durch die Polizei, oder wenn Reporterinnen und Reporter auf Demonstrationen weggedrängt oder weggestoßen werden, wenn Kameraleute geblendet werden oder Protestierende ihnen die Hand vor die Kamera halten. Auch verbale Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten fließen nicht in diese Zahl ein, werden aber von Reporter ohne Grenzen intern dokumentiert.

Corona-Proteste: Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten

Seit dem Frühjahr 2020 demonstrierten deutschlandweit auf sogenannten „Hygiene“-Demos oder „Querdenker“-Protestkundgebungen teils zehntausende Menschen gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Was viele offenbar eint: ein Misstrauen gegen Medien, das in extrem pressefeindliche Stimmung und gewalttätige Übergriffe münden kann. Die Demonstrierenden gingen nach eigenen Angaben für die Einhaltung der Grundrechte auf die Straße, griffen aber wiederholt das Grundrecht auf Pressefreiheit an: In mindestens 36 der Übergriffe wurden Medienschaffende auf oder am Rande von Protesten gegen die Corona-Maßnahmen angegriffen.

Erste Fälle registrierte RSF Anfang Mai. In Berlin versuchte ein Mann vor dem Reichstagsgebäude, den Ton-Assistenten eines Kamerateams zu treten. Er traf die Mikrofon-Angel, die gegen den Kopf des Kameramanns schlug. Besonders brutal war der Angriff einer Gruppe vermummter Personen auf ein Kamerateam der ZDF-Satiresendung „heute-show“. Die Medienschaffenden hatten zuvor auf einer sogenannten „Hygiene-Demo“ in Berlin-Mitte gedreht. Als sie nach den Dreharbeiten auf dem Weg zu ihren Fahrzeugen waren, wurden sie von rund 15 Personen angegriffen. Laut Polizei sollen die Angreiferinnen und Angreifer in Kleingruppen auf das Team eingetreten und eingeschlagen haben, unter anderem auch mit Metallstangen. Die Polizei nannte den Angriff „gezielt“. Nach ZDF-Angaben mussten sechs verletzte Teammitglieder im Krankenhaus behandelt werden.

An den Protesten beteiligten sich immer wieder auch gewaltbereite Rechtsextreme. Am 9. Mai drehten zwei WDR-Journalisten auf einer Demonstration gegen Corona-Einschränkungen in Dortmund. Nach Angaben des Senders versuchte ein mutmaßlicher Rechtsextremer, einem der beiden Medienschaffenden die Kamera aus der Hand zu schlagen. Dabei wurde ein Journalist leicht am Kopf verletzt. Es blieb nicht bei einem Schlag gegen die Kamera: Seit Mai dokumentierte RSF über das ganze Jahr hinweg in verschiedenen Städten Fälle, in denen Demonstrierende auf die Kameras der Journalistinnen und Journalisten schlugen, wie etwa in Hamburg, in Halle, wo ein Kamerateam schließlich unter Polizeischutz die Demo verließ, und in Berlin.

Zudem häuften sich 2020 gezielte, aber anlasslose Übergriffe von Demonstrierenden auf Medienschaffende selbst. Auf einer Demo in Berlin, wo sich Anfang und Ende August besonders viele Übergriffe ereigneten, verpasste ein Mann einem Reporter aus dem Nichts eine Ohrfeige. Ein augenscheinlich der Demo nahestehender Fotograf schlug einem Fotojournalisten mit der Kamera auf den Kopf. Eine sechsköpfige Gruppe umzingelte eine Journalistin, einer trat ihr vors Bein. Bei Protesten an der B96 zwischen Bautzen und Zittau attackierte ein Teilnehmer einen Reporter mit einem Faustschlag (ca. ab 00:32). Mehrmals haben Demonstrierende Journalistinnen und Journalisten zudem angespuckt – was in Corona-Zeiten eine ganz andere Relevanz hat.

Besonders gefährlich war die Situation auf einer „Querdenken“-Demonstration in Leipzig am 7. November, wo RSF die meisten Übergriffe dokumentierte. Neonazis und Hooligans haben dabei gezielt und mit großer Brutalität Medienschaffende angegriffen. Ein Journalist berichtete zum Beispiel, er sei von einem Neonazi zu Boden gestoßen worden und habe an dem Tag Prellungen und Schürfwunden abbekommen. Von den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gab es laut den Schilderungen betroffener Medienschaffender kaum Anzeichen einer Distanzierung von der Gewalt. Selbst junge Mütter mit Kindern hätten sich offensichtlich ohne Berührungsängste zwischen die Hooligans gemischt. Eine Kindergärtnerin aus Halle wurde einem Medienbericht zufolge von ihrem Arbeitgeber freigestellt, weil auf Bildern zu sehen war, wie sie auf einen Journalisten einschlug.

Immer wieder musste zudem Sicherheitspersonal Kamerateams auf die Demonstrationen begleiten, und Dreharbeiten vor Ort mussten abgebrochen werden. Aufgrund der Vielzahl an Protesten und weil nicht alle Medienschaffenden die Übergriffe öffentlich machen, geht RSF von einer beträchtlichen Dunkelziffer aus.

Bedrängt, bedroht und beleidigt

Nicht in der Gesamtzahl enthalten sind Dutzende Fälle, in denen Demonstrierende immer wieder Reporterinnen und Reporter bedrängt, beleidigt und bedroht und sie teils massiv an der Arbeit gehindert haben. Ein Journalist schilderte RSF, dass die verbale Gewalt auf den Corona-Protesten zum Beispiel in Form von Beschimpfungen für ihn am belastendsten waren. Ein weiterer Reporter sagte, er habe aufgehört zu zählen, wie oft er bedroht und beleidigt wurde. Ein Sender berichtete RSF, dass die psychische Belastung der Kolleginnen und Kollegen auf einer Demonstration erheblich gewesen sei, obwohl es an dem Tag keine körperlichen Angriffe gegeben habe.

Demonstrierende riefen teils in größeren Gruppen „Lügenpresse“, störten durch Sprechchöre Live-Schalten, feindeten Journalistinnen und Journalisten an, weil sie eine Maske trugen, und beschimpften sie als „Maskenopfer“, „GEZ-Huren“ und „Volksverräter“. Immer wieder griffen Demonstrierende nach der Kamera oder stellten sich davor, um das Filmen zu verhindern. Medienschaffende berichteten, dass Demonstrierende sehr nah an sie herangekommen seien, ihnen Fragen ins Gesicht gebrüllt und sofort Antworten verlangt hätten. Erschwerend kam hinzu, dass viele der übergriffigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Masken trugen. Ein Journalist berichtete, auf einer „Querdenken“-Demo in Dresden Ende Oktober habe ihn eine Gruppe von mindestens sechs vermummten jungen Männern „ganz gezielt“ ins Visier genommen, verfolgt und versucht, ihn zu isolieren.

RSF dokumentierte zudem zahlreiche Anfeindungen bis hin zu Todesdrohungen. In Berlin drohte ein Demo-Teilnehmer Ende Oktober einem Journalisten, dass er nach dem „Umsturz wie alle anderen Systemjournalisten an einem Baum hängen werde.“ Auf der Demo in Leipzig Anfang November soll ein Teilnehmer Medienschaffenden laut einem Sender entgegengeschrien haben, wenn er eine Waffe hätte, würde er sie erschießen. Ein weiterer Teilnehmer sagte demnach auch: „Euch müsste man vergasen!“. Auf Nachfrage habe er sich „korrigiert“: „Nicht vergasen, vergiften.“ In einer Telegram-Chatgruppe der Szene tauchte einem Bericht zufolge eine Feindesliste unter anderem mit Namen von Journalistinnen und Journalisten auf, in Minden ermittelt der Staatsschutz, nachdem an einer Brücke eine Schaufensterpuppe samt Schild mit der Aufschrift „Covid-Presse“ um den Hals aufgehängt wurde.

Auch Polizei behinderte journalistische Arbeit

Vor dem Hintergrund der steigenden Gewalt fordert RSF Polizei und Sicherheitsbehörden erneut auf, Medienschaffende bei Demonstrationen konsequent zu schützen und das Grundrecht auf Pressefreiheit durchzusetzen.

Doch auf der besonders gewaltsamen Demonstration am 7. November in Leipzig zum Beispiel soll die Polizei bei Übergriffen gegen Medienschaffende mitunter nur verzögert oder gar nicht eingeschritten sein und sogar die Berichterstattung behindert haben. Medienschaffende berichteten, die Polizei habe vor allem damit zu tun gehabt, sich selbst zu schützen. Die Polizei setzte zudem schon vor Beginn der Hauptkundgebung rund ein Dutzend Presseleute auf dem Hauptbahnhof fest, nahm ihre persönlichen Daten auf und hinderte sie damit zeitweise an der Arbeit. Die Betroffenen waren vor allem Fotografinnen und Fotografen, die ankommende Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Großdemonstration fotografieren wollten. Die Polizei führte auch einen Journalisten ab (ca. ab 2:03), obwohl er von Demonstrierenden bedrängt wurde. Zudem soll ihn die Polizei belehrt haben, dass er sich „unjournalistisch“ verhalte und gedroht haben, man könne dafür sorgen, dass er keinen Presseausweis mehr bekommt.

Demonstrationen: gefährlicher Ort für Journalistinnen und Journalisten

Auch fernab der Corona-Proteste wurden Medienschaffende 2020 bei der Berichterstattung von Demonstrationen angegriffen. Im Januar zum Beispiel demonstrierten rund 1600 Personen gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org in Leipzig. Obwohl die Demonstrierenden für die Pressefreiheit auf die Straße gingen, wurde einem MDR-Kameramann laut Angaben des Senders von einem Teilnehmer gegen das Objektiv getreten, als er am Boden kniete, um Laufbilder der Demo in Fußhöhe aufzunehmen. Vermummte umringten und bedrängten zudem das Kamerateam und hinderten es an den Dreharbeiten. Auch ein Kameramann von Spiegel-TV wurde angegriffen und ging dabei zu Boden (ca. ab 0:25). Eine Journalistin berichtete auf Twitter, dass ein Mann ihr Schläge angedroht habe, wenn sie weiter Fotos mache.

Auch am Rande von Versammlungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai wurden Journalistinnen und Journalisten angegriffen. In Hamburg wurde ein Kameramann mit einer Flasche beworfen und am Kopf verletzt. In Berlin verletzte ein Polizist eine Journalistin, die mit einem Kamerateam unterwegs und deutlich als Pressevertreterin zu erkennen war, mit einem Faustschlag im Gesicht. Sie trug Prellungen davon; zwei Zähne brachen ab.

Ebenfalls in Berlin dokumentierte RSF jeweils mindestens zwei körperliche Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten während der von Protesten begleiteten Räumung des durch Linksautonome besetzten Hauses „Liebig 34“ im Oktober und der Kneipe „Syndikat“ im August. Insbesondere die Polizei soll gewaltsam gegen Pressevertreterinnen und -vertreter vorgegangen sein und sie an der Arbeit gehindert haben, obwohl sie durch Presseausweis oder entsprechende Ausrüstung als Medienschaffende erkennbar waren. Zu Polizeigewalt gegen Journalistinnen und Journalisten kam es unter anderem auch bei der Berichterstattung über Braunkohle-Proteste im September in Nordrhein-Westfalen und der Räumung eines Camps im Dannenröder Forst im November. Auch an anderer Stelle hat die Polizei offenbar die journalistische Arbeit behindert. So berichtete eine taz-Journalistin, dass sie von einem Polizeipräsidium in NRW zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit erklärt und ein örtliches Betretungsverbot ausgesprochen wurde, nachdem sie wenige Monate zuvor über Proteste gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4 berichtet hatte. Auch ein Fotojournalist war davon betroffen.

Dass sich die Polizei der Problematik durchaus bewusst ist, zeigt die Ausweisung von geschützten Medienbereichen im Demonstrationsgeschehen. Hier können Medienschaffende aus der Demonstration heraus, aber von der Polizei gesichert, ihrer Arbeit nachgehen, wie beispielsweise Aufsager machen oder telefonieren, ohne von Demo-Teilnehmerinnen und
-Teilnehmern gestört oder attackiert zu werden.

Auch 2020 demonstrierten die rechtspopulistischen Gruppen Pegida und Pro Chemnitz. Medienschaffende vor Ort berichteten von Behinderungen der journalistischen Arbeit sowie von Drohungen und Beleidigungen.

Gewalt fernab von Demonstrationen

Von den insgesamt mindestens 65 körperlichen Angriffen auf Medienschaffende ereigneten sich 2020 weniger als ein Viertel außerhalb von Demonstrationen. Einige Beispiele:

Anfang Juni griffen Unterstützerinnen und Unterstützer des Rechtsextremisten Sven Liebich am Rande eines Prozesses im Berliner Landgericht ein ZDF-Kamerateam an. Das Team berichtete von Schlägen gegen die Kamera und dem Versuch der Angreifer, Kabel aus der Kamera herauszuziehen. Im Gerichtsgebäude riefen die Anhängerinnen und Anhänger Liebichs „Lügenpresse auf die Fresse“. Auch ein Justizbeamter versuchte vor dem Gerichtsgebäude, die Berichterstattung zu behindern, und drückte die Kamera herunter, obwohl das Kamerateam auf dem Gehweg und damit im öffentlichen Raum stand und sich vorab beim Landgericht akkreditiert hatte. Das Gericht kündigte einen Tag später an, den Vorfall intern auszuwerten und betonte den Schutz der Pressefreiheit. Ebenfalls im Juni wurde ein WELT-Kamerateam beim Dreh vor einem Hochhaus in Göttingen von den Bewohnerinnen und Bewohnern bedroht und mit Gegenständen beworfen. Das Team musste schließlich unter Polizeischutz drehen. Im Juli wurde ein freier Journalist bei der Berichterstattung über eine öffentliche Veranstaltung der AfD von Teilnehmenden bedrängt und verletzt. Diese wollten verhindern, dass der Journalist im öffentlichen Bereich Fotos macht.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2020 weniger Angriffe auf Redaktionen und Wohngebäude oder auf Autos von Journalistinnen und Journalisten. Im Mai etwa brannte auf dem Gelände des Bayerischen Rundfunks ein Sendemast, die Polizei ging von Brandstiftung aus. Im Dezember wurde die Funke Mediengruppe Opfer eines Hackerangriffs; infolge dessen konnten die Zeitungen der Gruppe wochenlang nur in verringertem Umfang als Notausgaben erscheinen. Diese Cyberattacke stellt eine neue Qualität im Bereich digitaler Angriffe auf Medien da. Kurz vor Weihnachten wurden durch Schadsoftware die Redaktions- und Produktionssysteme der Funke-Titel (u.a. WAZ, Thüringer Allgemeine, Braunschweiger Zeitung, Hamburger Abendblatt, Berliner Morgenpost) und die gesamte technische Infrastruktur des Konzerns deutschlandweit lahmgelegt. Die Auswirkungen im IT-Bereich waren noch im März 2021 nicht völlig bereinigt. Die Hintergründe des Angriffs sind weiterhin unklar. Nach Medienberichten soll es auch Lösegeldforderungen gegeben haben. Die Ermittlungen dauern (Stand: 01.04.2021) weiter an.

Drohungen und Einschüchterungsversuche

Neben den körperlichen Angriffen auf Medienschaffende und Angriffe auf Redaktionen registrierte Reporter ohne Grenzen 2020 auch fernab von Protesten wieder einige Beispiele für Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen Medienschaffende, die nicht in der Gesamtzahl enthalten sind.

Im März drohte ein Lindauer AfD-Kandidat für den Kreistag und Stadtrat dem Chefredakteur der Nachrichtenseite Allgäu Rechtsaußen, er werde den Journalisten „zerfetzen“ und ihm „fürchterliche Schmerzen zufügen“. Laut Medienberichten erhielten Ende April Journalistinnen und Journalisten, Politiker und Staatsanwältinnen rechtsextreme Drohbriefe mit Morddrohungen. Die wortgleichen Schreiben wurden demnach unter anderem an neun Redaktionen geschickt. Sie tragen als Absender das in der Vergangenheit durch ähnliche Morddrohungen aufgefallene sogenannte Staatsstreichorchester und sind mit „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ unterschrieben. In den Drohbriefen steht auch, man habe ausreichend Munition, um jeden der Adressaten zu liquidieren. Im Mai erhielt ein zur rechtsextremen Szene recherchierender Journalist ein Paket mit einem verdorbenen Schweinekopf. Im Juli wurden mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohschreiben unter anderem an Redaktionen verschickt. Namentlich bedroht wird etwa der WELT-Journalist Deniz Yücel.

Als beunruhigendes Signal der Einschüchterung kritisierte Reporter ohne Grenzen im Juni die Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, wegen der taz-Kolumne All cops are berufsunfähig, in der Polizistinnen und Polizisten mit Müll gleichgesetzt werden, Strafanzeige gegen die Autor*in zu stellen. Seehofer setzte diese vielfach öffentlich kritisierte Ankündigung allerdings nicht um.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ließ Informationen zu Journalistinnen und Journalisten unter anderem vom Spiegel, Tagesspiegel, Stern und der Bild-Zeitung einholen, die Recherchen zu seinen Immobiliengeschäften in Berlin betreiben.

Im Streit um Entschädigungsforderungen des Adelshauses Hohenzollern gingen dessen Anwälte auch 2020 in diversen Fällen presserechtlich gegen Medienschaffende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor. Hintergrund ist die Debatte, inwieweit das ehemalige deutsche Kaiserhaus dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet hat – dies würde einen Anspruch auf die von den Hohenzollern angestrebte Rückgabe nach 1945 in Ostdeutschland enteigneter Immobilien und Kunstgegenstände hinfällig machen. Die Hohenzollern nutzen hier presserechtlich einfach zu ahndende Ungenauigkeiten in journalistischen oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen, um durch die für die Beklagten drohenden Kosten kritische Berichterstattung zu verhindern. Die Initiative „Frag den Staat“ legte im Sommer 2020 einen sogenannten Prinzenfonds auf, um von solchen Klagen betroffene Medienschaffende finanziell zu unterstützen.

Reporter ohne Grenzen beobachtet seit einigen Jahren, dass sich Drohungen und Einschüchterungsversuche auch immer wieder gegen Exiljournalistinnen und -journalisten richten, die aus Angst vor Repression und staatlicher Verfolgung aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind. Betroffen sind insbesondere Medienschaffende aus Vietnam und der Türkei. Im Juli wurde bekannt, dass ein ägyptischer Spion für Präsident Al-Sisi im Bundespresseamt arbeitete und dort Zugang zu Informationen über ägyptische Exiljournalistinnen und -journalisten hatte. Im März 2021 verurteilte ihn ein Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe.

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Überwachung: Das BND-Gesetz gefährdet weiter Medienschaffende, bei der Online-Durchsuchung fährt die GroKo einen Zickzack-Kurs

Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Bündnis aus Reporter ohne Grenzen, Investigativjournalistinnen und
-journalisten und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Das BND-Gesetz missachte die Pressefreiheit nach Artikel 5 sowie die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne, so das Bundesverfassungsgericht. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Doch obwohl Karlsruhe ausdrücklich erklärt hat, dass auch im Ausland „verletzliche Personengruppen“ wie Journalistinnen und Journalisten oder Anwältinnen und Anwälte besonders geschützt werden müssten, verabschiedete der Bundestag am 25. März 2021 eine Neufassung, die trotz einzelner Nachbesserungen weiter deutlich hinter den Forderungen des Verfassungsgerichts zurückbleibt.

Denn auch wenn die Schutzwürdigkeit der Kommunikation zwischen Medienschaffenden und ihren Informantinnen und Informanten erstmals gesetzlich anerkannt wird, soll der BND weiterhin Verkehrsdaten wie Informationen über Kommunikationsverbindungen oder die Betreffzeilen von E-Mails sammeln und ungefiltert an ausländische Geheimdienste weitergeben dürfen. Solche Daten sind leicht auf einzelne Personen zurückzuführen und lassen weitreichende Rückschlüsse zum Beispiel darüber zu, mit wem eine Journalistin oder ein Journalist in Kontakt steht. In nicht rechtsstaatlich regierten Ländern könnten diese Informationen deshalb leicht zur Verfolgung kritischer Medienschaffender verwendet werden. Zwar sollen die Daten von Journalistinnen und Journalisten besser geschützt werden. Die Definition, wer zu dieser privilegierten Gruppe gehört, bleibt de facto aber überwiegend beim BND, der seine Entscheidungen nun aber dokumentieren muss. Diese Dokumentationspflicht bei der Einordnung von Vertraulichkeitsbeziehungen soll eine unabhängige Kontrolle solcher Entscheidungen erleichtern. Aus RSF-Sicht schützt das neue Gesetz ausländische Journalistinnen und Journalisten weiterhin nicht ausreichend und nimmt die Kritik aus Karlsruhe nicht ernst. RSF und die Gesellschaft für Freiheitsrechte behalten sich daher vor, erneut beim Bundesverfassungsgericht gegen das BND-Gesetz zu klagen.

Parallel dazu hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einer weiteren Beschwerde von Reporter ohne Grenzen gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes aufgefordert. Nach einer Mitteilung des Straßburger Gerichts wurden der Bundesregierung bereits Mitte Januar 2021 entsprechende Fragen zugeleitet.

Verzicht auf Online-Durchsuchung, dafür kommen die Staatstrojaner

Die Große Koalition fährt bei der Online-Durchsuchung einen Zickzack-Kurs. Sie will einerseits bei der geplanten Reform des Verfassungsschutzrechts den drei Geheimdiensten des Bundes künftig den Einsatz sogenannter Staatstrojaner erlauben, auf die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Befugnis zur direkten Online-Durchsuchung aber verzichten. Das sieht ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Union und SPD vor.

Erlaubt bleiben soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sie dient dazu, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, indem per Trojaner-Software Daten direkt an der Quelle noch vor der Verschlüsselung abgegriffen werden. Damit können dann Online-Telefonate und Messenger-Nachrichten überwacht werden.

Die Quellen-TKÜ eröffnet nach dem im Dezember 2020 von Union und SPD auf den Weg gebrachten neuen Bundespolizeigesetz auch für diese die Möglichkeit, zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität unter bestimmten Voraussetzungen verschlüsselte Kommunikation mitlesen dürfen. Besonders umstritten ist dabei, dass es möglich sein soll, die Quellen-TKÜ präventiv einzusetzen - also bevor auch nur ein konkretes Verdachtsmoment vorliegt.

Grundsätzlich sind damit die Grundlagen geschaffen, mit denen Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden können. Hierbei werden gezielt bestehende Sicherheitslücken ausgenutzt, was als Folge das Sicherheitsniveau für alle digitalen Kommunikationsgeräte senkt.

Weil die Sozialdemokraten so den Geheimdiensten diese Kompetenzen einräumen, verzichtet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf die zunächst ebenfalls vorgesehene Ermächtigung zur direkten Online-Durchsuchung, bei der der Verfassungsschutz auf sämtliche gespeicherten Daten auf Computern und Festplatten hätte zugreifen können.

Sollte der vom Bundeskabinett im Oktober beschlossene Gesetzesentwurf vom Parlament verabschiedet werden, würden die Befugnisse von Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst damit um ein extrem weitreichendes Instrument erweitert. Vorgaben zum Schutz von Medienschaffenden und ihren Quellen vor Überwachung enthält der Gesetzentwurf nämlich nicht. Das Gesetzesvorhaben, dem auch die Länder zustimmen müssen, ist im Bundesrat aber umstritten. So lehnte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats im November 2020 den Entwurf ab, der Innenausschuss und der Rechtsausschuss der Länderkammer signalisierten dagegen Zustimmung. Aktuell steht eine Reaktion der Bundesregierung auf die Bundesrats-Positionen noch aus. Anschließend wird der Entwurf zur (Haupt-)Entscheidung an den Bundestag weitergeleitet.

Razzien gegen Spionage-Softwarefirma FinFisher

Im Rahmen der von Reporter ohne Grenzen mitinitiierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen die deutsche Spyware-Firma FinFisher wurden im Oktober 2020 nach Medienberichten Wohn- und Geschäftsräume des Münchner Überwachungstechnologie-Konzerns im In- und Ausland durchsucht. FinFisher wird vorgeworfen, die Überwachungssoftware FinSpy illegal an die türkische Regierung verkauft und exportiert zu haben. Einen Monat zuvor hatten IT-Experten von Amnesty International gemeldet, dass die Software auch in Ägypten eingesetzt werde. Die Amnesty-Experten stießen dabei erstmals auch auf FinSpy-Versionen für die Betriebssysteme Linux und MacOS.

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Gesetze und juristische Rahmenbedingungen: Neuanlauf bei der Vorratsdatenspeicherung, Stillstand beim Whistleblower-Schutz

Neuer Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung trotz bestehender EU-Vorbehalte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2020 entschieden, dass die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung in mehreren europäischen Ländern nicht zulässig ist. Ein Urteil zum deutschen Gesetz steht noch aus; Ende September 2020 hatte das damit befasste Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dem EuGH die offenen europarechtlichen Fragen zur deutschen Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Die Luxemburger Richter hatten der Vorratsdatenspeicherung schon 2016 enge Grenzen gesetzt. Nach ersten Urteilen deutscher Gerichte gegen die Speicherpflicht hatte die Bundesnetzagentur 2017 deren Anwendung für alle betroffenen Unternehmen bis zu einer rechtskräftigen endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte dagegen, ohne das EuGH-Urteil abzuwarten, noch im Juni 2020 das Justizministerium aufgefordert, den Speicherzeitraum bei der Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate zu verlängern. Seehofer argumentierte hierbei vor allem mit dem Kampf gegen Kinderpornografie.

Auch die Innenminister der Länder haben sich auf einer Herbstkonferenz Anfang Dezember 2020 für einen neuen Anlauf in Sachen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Danach soll die Bundesregierung jetzt auf Basis der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs „rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zur anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren. Auch dieser Schritt wurde mit dem Kampf gegen Kinderpornografie und Hasskriminalität sowie rechtsextremistische Morddrohungen im Netz begründet. Druck kommt ebenfalls aus der EU. Es sei „von wesentlicher Bedeutung, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Lage sind, ihre rechtmäßigen Befugnisse sowohl online als auch offline auszuüben, um schwere Straftaten zu bekämpfen", heißt es in einer Erklärung des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020.

Whistleblower-Richtlinie immer noch nicht in deutsches Recht umgesetzt

Auch über ein Jahr nach der Verabschiedung der EU-Whistleblower-Richtlinie tritt deren Umsetzung in nationales Recht in Deutschland weiter auf der Stelle. Statt umfassende Rechtssicherheit für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu schaffen und damit auch den investigativen Journalismus zu stärken, streiten die zuständigen Ministerien darüber, ob sie die Richtlinie überhaupt auf Fragen des nationalen Rechts anwenden oder aber auf EU-Recht beschränken sollen. Während die SPD-geführten Ministerien hier weitreichendere Schutzrechte durchsetzen möchten, blockiert die Union. Die EU-Richtlinie muss bis Ende 2021 in deutsches Recht überführt werden.

Im Juli 2020 hat sich die Hamburger Polizei bei einem Journalisten entschuldigt, der beim G20-Gipfel ausgesperrt und dem der Zugang zum Pressezentrum verweigert worden war. Die Polizei Hamburg habe den unberechtigten Entzug der Akkreditierung mitverursacht, heißt es in einem Brief an den Journalisten, in dem Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer um Entschuldigung für das "unbeabsichtigte Fehlverhalten der eingesetzten Polizeibediensteten“ bittet. In der Kommunikation mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundespresseamt sei es zu Missverständnissen und Fehlern gekommen. In mehreren anderen Verfahren entschieden Gerichte im Jahresverlauf 2020, dass nicht erfolgte oder wieder entzogene Akkreditierungen beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg rechtswidrig waren. Da das Bundespresseamt gegen die Urteile nicht weiter vorging, wurden diese rechtskräftig.

Kompromiss bei der Bestandsdatenauskunft ermöglicht Gesetz gegen Hasskriminalität

Im Juni 2020 hat der Bundestag die umstrittene Gesetzesnovelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität beschlossen, die eine erweiterte Bestandsdatenauskunft und Meldepflicht an das Bundeskriminalamt (BKA) vorsieht. RSF sieht hier deutlichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere innerhalb des Entwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, in Hinblick auf den Schutz sensibler Daten Medienschaffender und von deren Quellen.

Bereits im Juli 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen zur Bestandsdatenauskunft erneut für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, so das oberste deutsche Gericht. Zwar sei die Auskunft über Bestandsdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse oder Telefonnummern nicht per se verfassungswidrig, die im § 113 TKG festgeschriebenen Regelungen seien jedoch zu unbestimmt und zu weit gefasst und daher nicht verhältnismäßig.

Die Bundesregierung legte daher ein sogenanntes Reparaturgesetz zur manuellen Bestandsdatenauskunft vor, dass im Januar 2021 auch vom Bundestag beschlossen wurde, im Februar aber im Bundesrat durchfiel. Nach einem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss beschlossen der Bundestag und die Länderkammer am 26. März 2021 weitere Einschränkungen bei der Nutzung von Mobiltelefon-Daten. Danach dürfen solche Daten nur bei Ermittlungen zu Straftaten genutzt werden, nicht aber bei Ordnungswidrigkeiten. Die Herausgabe von Passwörtern zu verlangen, ist nur bei besonders schweren Straftaten möglich. Auch allgemeine Auskünfte zu Bestandsdaten sollen Telekommunikationsanbieter nur zur Verfolgung besonders schwerer Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.

Positiv ist zu verzeichnen, dass die Bundesregierung im Rahmen der Allianz für den Multilateralismus die „Partnerschaft für Information und Demokratie” und die „Media Freedom Coalition” unterstützt. Diese zielen darauf, das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gegen neuartige Bedrohungen im digitalen Zeitalter durchzusetzen und gegen Falschinformationen und Propaganda zu verteidigen.

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Fortschritte bei Strafprozessen wegen internationaler Verbrechen, Rechtssicherheit beim „Recht auf Vergessen“

Mit dem weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien am Oberlandesgericht Koblenz schrieb Deutschland schon vor dem Urteil im Februar 2021 Rechtsgeschichte, da das Verfahren ein wichtiges Signal gegen Straflosigkeit und einen ersten Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die syrische Bevölkerung und damit auch für Medienschaffende darstellt. Auch journalistisch und in Sachen Prozessöffentlichkeit betrat das Koblenzer Verfahren Neuland. Im August 2020 gab das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag statt, dass syrische Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit bekommen sollten, das Verfahren auf Arabisch zu verfolgen.

Positiv zu verzeichnen ist auch, dass vermehrt Versuche der Regierung oder anderer amtlicher Stellen gescheitert sind, kritische Veröffentlichungen unter Verweis auf angebliche bestehende Urheberrechte zu verhindern. So waren 2020 letztinstanzlich die Versuche der Bundesregierung, die Veröffentlichung von kritischen Lageberichten zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr durch Verweis auf das Urheberrecht zu verbieten, nicht erfolgreich. Der Bundesgerichtshof entschied im April 2020, dass entsprechende Berichte der Zeitungen der Funke-Mediengruppe zulässig waren. Die Veröffentlichung sei als Teil der aktuellen Berichterstattung gerechtfertigt, da auch eine journalistische Auseinandersetzung mit den Inhalten stattgefunden habe. Ob bei derartigen Papieren überhaupt das Urheberrecht greift, entschied der BGH nicht. Reporter der Funke-Mediengruppe hatten die Berichte Ende 2012 als Afghanistan-Papiere" ins Netz gestellt, wogegen die Bundesregierung zunächst erfolgreich vorgegangen war.

Auch beim so genannten Glyphosat-Gutachten konnte 2020 bei einem auf das Urheberrecht abstellenden Veröffentlichungsverbot ein Etappensieg erzielt werden. Das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte der Organisation „Frag den Staat“ ein Kurzgutachten zu Krebsrisiken im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zur Verfügung gestellt, die Veröffentlichung aber verboten. Als „Frag den Staat“ das Gutachten dennoch veröffentlichte, kam es zur Klage. Da das BfR nach einer Anfrage-Aktion von „Frag den Staat“ das Gutachten mehr als 45.000 weiteren Menschen zugesandt habe, habe der Text seinen urheberrechtlichen Schutz verloren, urteilte das Landgericht Köln im November 2020. Der Rechtsweg ist allerdings noch nicht ausgeschöpft.

Anders als ursprünglich geplant, will die Bundesregierung bei ihrem Gesetzesvorhaben zur Bestrafung der Veröffentlichung und Verbreitung persönlicher Daten fremder Personen (Feindeslisten) deren straffreie Veröffentlichung durch Medien oder Antifa-Gruppen bzw. Berichterstattung darüber jetzt nicht mehr komplett ausschließen. Im Februar 2021 war dies in einem ersten Entwurf zur Neufassung des Paragraphen 126a im Strafgesetzbuch noch vorgesehen. Jetzt nimmt die überarbeitete Version (Stand: 15.03.2021) journalistische und staatsbürgerliche Aufklärung ausdrücklich von der Strafbarkeit aus. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf die sich durch das gesamte Jahr 2019 ziehende Problematik der „Feindeslisten“ von Rechtsextremen, auf denen Namen und Adressen von Politikern, Medienvertreterinnen und Aktivisten verzeichnet sind. In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten heißt es außerdem, eine „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ sei ebenfalls nicht strafbar. Damit dürften auch Antifa-Gruppen sowie Aktivistinnen und Aktivisten bei entsprechenden Veröffentlichungen geschützt sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2020 in einem Urteil entschieden, dass das Recht auf Vergessen im Internet nicht über der Informationsfreiheit steht. Presse-Online-Archive müssen daher alte Artikel unverändert zur Verfügung stellen können. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im konkreten Fall, der Kläger könne sich nicht auf ein „Recht auf Vergessen“ berufen. Presse und Allgemeinheit hätten ein grundsätzliches Interesse an der „fortgesetzten Verfügbarkeit" inhaltlich nicht veränderter Artikel in Online-Archiven.

Nicht erfolgreich waren die Klagen gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org. Das Bundesverwaltungsgericht wies sie im Januar 2020 aus formalen Gründen ab. Damit hat das Gericht die Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen. Denn die grundrechtliche Abwägung, ob einzelne frag- und strafwürdige Inhalte ein pauschales Verbot einer ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt weiter offen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte linksunten.indymedia.org im August 2017 als Teil eines mutmaßlichen Vereins verboten, der strafbare Zwecke verfolge und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Im Juni 2020 reichten fünf Freiburger, die das BMI zu den Betreibern der verbotenen Internetplattform rechnet, Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot ein. Sie sehen die Plattform als von der Pressefreiheit geschütztes Medium und das Vereinsrecht instrumentalisiert.

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Umstrittenes Lobbyregister, keine Klarheit beim Auskunftsanspruch der Presse

Auch 2020 gab es wieder zahlreiche Institutionen, die Presseauskünfte verweigerten und sich dabei auf entsprechende Urteile stützen konnten.

Trotz Verabredung im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung Pläne für eine Neufassung des Auskunftsrechts der Presse gegenüber Bundesbehörden weiter auf Eis gelegt. Ein entsprechender Vorschlag der SPD zur Stärkung des Auskunftsrechts war schon Ende 2019 von CDU und CSU abgelehnt worden. Hier gab es 2020 keinerlei Bewegung.

Nach der Affäre um die Lobby-Tätigkeiten des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor legte das Bundeswirtschaftsministerium nach einem entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zwar sämtliche Briefe offen, mit denen Abgeordnete für Firmeninteressen eintreten, schwärzte jedoch jeweils die Namen der Bundestagsabgeordneten. Auch auf Nachfrage wurde mit der Begründung des Datenschutzes keine weitergehende Auskunft erteilt.

Nach dem so genannten „Masken-Skandal“ im Frühjahr 2021 kam dann Bewegung in die jahrelangen Diskussionen um die Einführung eines Lobbyregisters im Bundestag. Das am 25. März 2021 verabschiedete Gesetz wird von Organisationen wie Transparency International aber in vielen Punkten kritisiert. So fehle der „exekutive Fußabdruck“, durch den transparent gemacht wird, wo Lobbyisten direkten Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren bis in den Gesetzestext hinein hatten. Außerdem sei die Zahl der vom Register ausgenommenen Verbände und Organisationen zu lang - dazu gehören beispielsweise Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder auch Rechtsanwälte-Organisationen.

Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht wesentliche Inhalte seiner Urteile am Tag vor der Verkündung einem Kreis von Journalistinnen und Journalisten bekannt gibt, die in der Karlsruher „Justizpressekonferenz e.V.“ organisiert sind. Nichtmitglieder des Vereins sind von diesem Informationszugang ausgeschlossen. DJV und Deutscher Presserat sowie Oppositionspolitikerinnen und -politiker kritisieren die Praxis.

Unklar blieb 2020 auch die Rechtslage bei Auskunftsbegehren zu sogenannten Hintergrundgesprächen der Politik. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass das Bundeskanzleramt verpflichtet sei, Pressevertreterinnen und -vertretern Auskunft über Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin zu geben. Gegen dieses Urteil hat das Bundeskanzleramt aber im Januar 2021 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az: OVG 6 B 1/21) eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus. Demgegenüber hat der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach Medienberichten entsprechende Angaben über vertrauliche Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten vorgelegt. In diesem Fall handelt es sich allerdings nicht um Presseauskünfte, sondern um eine parlamentarische Anfrage der AfD im Stuttgarter Landtag.

Positiv ist anzumerken, dass die 2019 ergangene Gerichtsentscheidung zum Verbot überzogener Gebühren im Zusammenhang mit Behördenauskünften eingehalten wird. Nach Informationen der Rechercheorganisation Correctiv, die das entsprechende Urteil 2019 am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstritten hatte, schöpfen die Behörden ihren Spielraum nicht voll aus.

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Einschränkungen durch die Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie bedeutet seit dem ersten Lockdown im März 2020 bis heute zum Teil drastische Einschränkungen für die Arbeit von Medienschaffenden. Hierbei geht es um Zugangsmöglichkeiten für Berichterstattung, die zum Beispiel in Krankenhäusern und Seniorenheimen teilweise komplett ausgesetzt war. Neben solchen nachvollziehbaren Schritten kam es aber immer wieder auch zu Regelungen, die die Arbeitsmöglichkeiten von Journalistinnen und Journalisten unverhältnismäßig stark beschnitten bzw. einschränkten.

Ein Problem sind die Abstandsregelungen und Zugangsbeschränkungen, die bei Veranstaltungen und Zusammenkünften die Zahl der Teilnehmenden deutlich reduziert und beispielsweise für zu wenig Presse-Plätze im Gerichtssaal führen. Exemplarisch steht hierfür die erste Phase des Prozesses im Mordfall des hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Dort standen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main durch Abstandsregelungen nur 19 Plätze für die Presse zur Verfügung. Den Journalistinnen und Journalisten wurde daher zugemutet, sich jeden Tag erneut für einen dieser wenigen Plätze anzustellen. Nach Medienberichten harrten einige daher bereits in den Nachtstunden auf Iso-Matten und Campingstühlen aus bzw. bezahlten einen Sicherheitsdienst, der sich in Vertretung anstellte. Der Prozess gegen den Attentäter auf eine Synagoge in Halle wurde dagegen aus Platzgründen vom zuständigen Oberlandesgericht Naumburg in geeignete Räumlichkeiten im Magdeburger Landgericht verlegt.

Social-Distancing-Maßnahmen hatten auch im politischen Bereich - zum Beispiel bei Pressekonferenzen - Auswirkungen auf die Kontaktmöglichkeiten von Medien mit Politikerinnen und Politikern. In Sachsen-Anhalt tagte das Kabinett beispielsweise zwischenzeitlich nur noch in eigenen Räumen. Die politisch Verantwortlichen konnten so nicht mehr auf Pressekonferenzen direkt befragt werden, Fragen mussten auch während der Pressekonferenz per Mail eingereicht werden und liefen über den Regierungssprecher. Nach Berichten des Deutschlandfunks wurden sie dabei zum Teil zusammengefasst, wodurch diese verändert oder unzulässig verkürzt worden seien. Außerdem habe die Möglichkeit gefehlt, Anschlussfragen zu stellen. Sachsen-Anhalt ist dabei kein Einzelfall. Im April 2020 protestierten die Bundespressekonferenz und alle Landespressekonferenzen in einem Offenen Brief zum Tag der Pressefreiheit gegen solche Einschränkungen.

Anlässlich der Einführung von Tracing-Apps wies RSF auf mögliche Einschränkungen mit Blick auf Anonymität und Quellenschutz hin. Zwar könnten diese Apps dazu beitragen, Kontaktpersonen von Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, schnell und effektiv zu identifizieren. Solche Corona-Apps - auch die aktuell in der Diskussion stehende Luca-App - dürften nicht zum Einfallstor für anlasslose Vorratsdatenspeicherung werden, warnte RSF. Daher müsse sichergestellt sein, dass Corona-Apps als Open-Source-Software entwickelt werden, die Erfassung auf die für den Zweck absolut notwendigen Daten beschränkt ist und die Installation nur freiwillig erfolgen dürfe. Jegliche Nutzung dieser Daten zu Überwachungszwecken muss dabei explizit ausgeschlossen werden.

Wirtschaftliche Folgen der Pandemie

Neben solchen direkten Auswirkungen bereiten auch die wirtschaftlichen Folgen Anlass zur Sorge. Bei den Tageszeitungen war das Anzeigenaufkommen in den ersten Monaten der Pandemie bis zu 80 Prozent eingebrochen. Deutliche Zuwächse bei der Nutzung von Online-Angeboten und eine leicht steigende Bereitschaft, für digitale Inhalte zu bezahlen, können diese Ausfälle nicht im Ansatz kompensieren.

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Abnahme publizistischer Vielfalt, Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Auch ohne direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bleibt die Lage vieler regionaler und lokaler Zeitungen kritisch. Der Trend, zu Lasten der Medienvielfalt Redaktionen und Ausgaben zusammenzulegen, setzte sich so 2020 fort. Probleme bereiten vor allem die hohen Vertriebs- und Zustellkosten im ländlichen Raum. Eine Studie der verlegernahen Beratungsfirma Schickler kam im Mai 2020 zu dem Schluss, dass bei gleichbleibenden Verhältnissen rund 40 Prozent der heute noch erscheinenden Lokalteile in wenigen Jahren unrentabel würden. Zwar entstehen immer wieder neue digitale lokale und regionale Angebote. Doch diese sind insgesamt nicht in der Lage, den Schwund an Vielfalt zu kompensieren. Daher hat die Bundesregierung erstmals eine direkte Unterstützung für die Presse beschlossen. Diese schon vor Pandemie-Beginn geplante Presseförderung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, deren Summe im Sommer 2020 auf insgesamt 220 Millionen Euro bis 2025 erhöht wurde, ist allerdings umstritten und immer noch nicht angelaufen. Kritiker wie die Plattform Krautreporter monieren, dass hier ausschließlich bestehende Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter gefördert werden sollen und neue digitale Angebote ohne Verbindung zu klassischen Verlagen nicht berücksichtigt werden.

Drohungen der AfD gegen ARD und ZDF und gescheitere Beitragserhöhung

Die Debatte um den künftigen Auftrag sowie Finanzierung und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schwelte 2020 weiter, ohne dass es zu einer konstruktiven gesamtgesellschaftlichen Debatte kam. Die AfD nutzte diese Lage zu weiteren Angriffen auf das von der Partei abgelehnte öffentlich-rechtliche Medienangebot. Bereits im Januar hatte der AfD-Politiker Dubravko Mandic bei einer Kundgebung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Baden-Baden Mitarbeitenden des Südwestrundfunk (SWR) gedroht, man werde sie „aus ihren Redaktionsstuben vertreiben“. Das sei „erst der Anfang des Sturms“, so Mandic bei der Kundgebung. Später entschuldigte sich er sich nach Presseberichten beim SWR.

Die AfD nutzt zudem die Debatte um den Rundfunkbeitrag für ihre Zwecke. Die zuständige Expertenkommission KEF hatte im Frühjahr 2020 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 83 Cent ab 2021 empfohlen, im Juni unterzeichneten die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder einen entsprechenden Staatsvertrag. Da die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt angekündigt hatte, wie die AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag gegen die Ratifizierung dieses Staatsvertrags zu stimmen, stellte ihn die CDU-geführte Landesregierung nicht zur Abstimmung. Damit ist die Beitragserhöhung bis auf Weiteres hinfällig. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben im Dezember 2020 daher das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Klage wird auch von allen Bundesländern bis auf Sachsen-Anhalt unterstützt. Eine Entscheidung wird im Jahresverlauf 2021 erwartet.

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